Beantragen Sie eine Fristverlängerung bevor die Einreichefrist für die Steuererklärung abläuft. Erledigen Sie dies online, telefonisch oder schriftlich.
Frist online verlängern
Hinweis
Wer für die Steuererklärung eine Fristverlängerung bis 15. Juli 2025 beantragt hatte, kann die Steuererklärung bis 15. August 2025 einreichen, ohne dass eine Mahnung erfolgt. Dies, weil die Anmeldung bei BE-Login und damit zum elektronischen Ausfüllen der Steuererklärung wegen einer technischen Störung erschwert war. Die Störung ist inzwischen behoben.
Eine zusätzliche Fristverlängerung bis zum 15. August 2025 ist nicht erforderlich – bereits erfasste Fristverlängerungen bis zum 15. Juli 2025 gelten automatisch bis Mitte August.
Bereits eingereichte kostenpflichtige Fristverlängerungen bleiben gültig. Steuerpflichtige Personen, die ihre Frist beispielsweise bis zum 15. September 2025 oder spätestens bis zum 15. November 2025 verlängert haben oder dies noch planen, sind von dieser vorübergehenden Massnahme nicht betroffen.
Schritt1
Damit Sie die Frist verlängern können, loggen Sie sich ein bei BE-Login
Bitte verwenden Sie immer die aktuellsten Browserversionen.
BE-Login mit AGOV
Der Kanton Bern verwendet für den Zugang zu seinen E-Services ausschliesslich AGOV, das Behörden-Login der Schweiz, www.be.ch/agov.
Für den Wechsel auf AGOV werden Sie Schritt für Schritt durch den Prozess begleitet. Bei Unklarheiten hilft Ihnen unser Leitfaden.
Der Wechsel auf AGOV ist zwingend nötig, um BE-Login weiter zu nutzen. An der Nutzung Ihrer E-Services und an Ihren bisher hinterlegten Daten ändert sich nichts.
Schritt2
Sobald Sie eingeloggt sind, klicken Sie auf > Steuererklärung > Fristverlängerung erfassen.
Wählen Sie die gewünschte Frist aus.
Bestätigen Sie den Antrag mit einem Klick auf den entsprechenden Button.
Schritt3
Speichern Sie die Bestätigung bei sich ab und bewahren Sie den Beleg auf. Sie erhalten keine Bestätigung per Post oder per E-Mail.
Fristen, Verlängerung und Gebühren
Die für Sie geltende Einreichefrist finden Sie auf dem Brief zur Steuererklärung.
Wegleitung: Einreichefrist
Privatpersonen (natürliche Personen)
Fristverlängerung | Online | Schriftlich (E-Mail, Brief) Telefon, Schalter |
---|---|---|
bis 15. Juli | gebührenfrei | CHF 20 |
bis 15. September | CHF 20 | CHF 40 |
bis 15. November* |
CHF 40 | CHF 60 |
für virtuelle Steuersubjekte wie Personengesellschaften, Erben-, Miteigentümergemeinschaften |
gebührenfrei | gebührenfrei |
Nachträgliche ordentliche Veranlagung, Wegzug ins Ausland oder Todesfall (unterjährige Steuerpflicht)
Fristverlängerung | Online | Schriftlich (E-Mail, Brief) Telefon, Schalter |
---|---|---|
bis 4 Monate nach Einreichefrist | gebührenfrei | CHF 20 |
bis 6 Monate nach Einreichefrist | CHF 20 | CHF 40 |
bis 8 Monate nach Einreichefrist | CHF 40 | CHF 60 |
Verrechnung und Mahngebühren
Kostet die Verlängerung eine Gebühr, wird diese mit der Schlussabrechnung in Rechnung gestellt.
Reichen Sie Ihre Steuererklärung verspätet ein, müssen Sie eine Mahngebühr von 60 Franken zahlen. Es lohnt sich also, sie rechtzeitig zu übermitteln oder frühzeitig eine Fristverlängerung zu beantragen.