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Frist als Privatperson verlängern

Beantragen Sie eine Fristverlängerung bevor die Einreichefrist für die Steuererklärung abläuft. Erledigen Sie dies online, telefonisch oder schriftlich.

Frist online verlängern

Schritt
1

Damit Sie die Frist verlängern können, loggen Sie sich ein bei BE-Login
Bitte verwenden Sie immer die aktuellsten Browserversionen.

BE-Login mit AGOV 

Der Kanton Bern verwendet für den Zugang zu seinen E-Services ausschliesslich AGOV, das Behörden-Login der Schweiz, www.be.ch/agov

Für den Wechsel auf AGOV werden Sie Schritt für Schritt durch den Prozess begleitet. Bei Unklarheiten hilft Ihnen unser Leitfaden.

Der Wechsel auf AGOV ist zwingend nötig, um BE-Login weiter zu nutzen. An der Nutzung Ihrer E-Services und an Ihren bisher hinterlegten Daten ändert sich nichts.

Wenn Sie noch nicht bei BE-Login registriert sind, benötigen Sie die Angaben auf Ihrem Brief zur Steuererklärung:

  • ZPV-Nummer
  • Fall-Nummer
  • ID-Code

Sobald Sie Ihre Zugangsdaten eingegeben haben, werden Sie automatisch zur Registrierung weitergeleitet. Geben Sie einmalig Ihre AHV-Nummer (Sie finden diese beispielsweise auf Ihrer Versicherungskarte) und eine E-Mail-Adresse an.

Schritt
2

Sobald Sie eingeloggt sind, klicken Sie auf > Steuererklärung > Fristverlängerung erfassen.

Wählen Sie die gewünschte Frist aus.

Bestätigen Sie den Antrag mit einem Klick auf den entsprechenden Button.  

Schritt
3

Speichern Sie die Bestätigung bei sich ab und bewahren Sie den Beleg auf. Sie erhalten keine Bestätigung per Post oder per E-Mail.

Fristen, Verlängerung und Gebühren

Die für Sie geltende Einreichefrist finden Sie auf dem Brief zur Steuererklärung.
Wegleitung: Einreichefrist

Privatpersonen (natürliche Personen)

Privatpersonen (natürliche Personen)
Fristverlängerung Online Schriftlich (E-Mail, Brief)
Telefon, Schalter
bis 15. Juli gebührenfrei CHF 20
bis 15. September CHF 20 CHF 40
bis 15. November*
CHF 40 CHF 60
für virtuelle Steuersubjekte wie
Personengesellschaften, Erben-,
Miteigentümergemeinschaften
gebührenfrei gebührenfrei
* Die Frist kann höchstens bis 15. November verlängert werden.

Nachträgliche ordentliche Veranlagung, Wegzug ins Ausland oder Todesfall (unterjährige Steuerpflicht)

Nachträgliche ordentliche Veranlagung, Wegzug ins Ausland oder Todesfall (unterjährige Steuerpflicht)
Fristverlängerung Online Schriftlich (E-Mail, Brief)
Telefon, Schalter
bis 4 Monate nach Einreichefrist gebührenfrei CHF 20
bis 6 Monate nach Einreichefrist CHF 20 CHF 40
bis 8 Monate nach Einreichefrist CHF 40 CHF 60
Fristverlängerungspraxis ab 1.1.2021

Verrechnung und Mahngebühren

Kostet die Verlängerung eine Gebühr, wird diese mit der Schlussabrechnung in Rechnung gestellt.

Reichen Sie Ihre Steuererklärung verspätet ein, müssen Sie eine Mahngebühr von 60 Franken zahlen. Es lohnt sich also, sie rechtzeitig zu übermitteln oder frühzeitig eine Fristverlängerung zu beantragen.  

Links und Downloads

  • Fragen und Antworten zur Fristverlängerung

  • «info – Aktuelles aus Ihrer Steuerverwaltung»

  • BE-Login mit AGOV 

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