Als Privatperson (natürliche Person) müssen Sie die Fristverlängerung für Ihre Steuererklärung beantragen, bevor die Einreichefrist abläuft. Sie können dies online, telefonisch oder schriftlich veranlassen.
Welche Einreichefristen gelten? Wegleitung: Einreichefrist
Frist online verlängern
Schritt1
Melden Sie sich an: Login
Schritt2
Sind Sie noch nicht für BE-Login registriert?
Zum Anmelden benötigen Sie ZPV-Nr., Fall-Nr., ID-Code (Sie finden diese Angaben auf Ihrem Brief zur Steuererklärung) sowie einmalig Ihre AHV-Nummer und eine E-Mail-Adresse.
Schritt3
Klicken Sie auf «Fristverlängerung erfassen» und wählen Sie die gewünschte Frist aus.
Schritt4
Bestätigen Sie den Antrag mit Klick auf den entsprechenden Button.
Schritt5
Drucken Sie die Bestätigung aus und bewahren Sie den Beleg auf. Sie erhalten keine Bestätigung per Post.
Schritt6
Nach erfolgreicher Registrierung auf BE-Login benötigen Sie künftig nur noch Ihre E-Mail-Adresse und das von Ihnen definierte Passwort sowie das von Ihnen gewählte Sicherheitsmerkmal (Zwei-Faktor-Authentifizierung via BE-Login App, SMS-Code oder Codekarte).
Schritt7
Sie können Fristverlängerungen für mehrere steuerpflichtige Personen beantragen. Dafür benötigen Sie die ZPV-Nr. und die Fall-Nr. Diese Angaben finden Sie im Brief zur Steuererklärung der steuerpflichtigen Personen.
Abgabefrist, Fristverlängerung, Gebühren
Privatpersonen / Selbstständig Erwerbstätige / Landwirte
Fristverlängerung | Online | Schriftlich (E-Mail, Brief) Telefon, Schalter |
---|---|---|
bis 15. Juli | gebührenfrei | CHF 20 |
bis 15. September | CHF 20 | CHF 40 |
bis 15. November* |
CHF 40 | CHF 60 |
für virtuelle Steuersubjekte wie Personengesellschaften, Erben-, Miteigentümergemeinschaften |
gebührenfrei | gebührenfrei |
Nachträgliche ordentliche Veranlagung / Unterjährige Steuerpflicht (Wegzug ins Ausland, Todesfall)
Fristverlängerung | Online | Schriftlich (E-Mail, Brief) Telefon, Schalter |
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bis 4 Monate nach Einreichefrist | gebührenfrei | CHF 20 |
bis 6 Monate nach Einreichefrist | CHF 20 | CHF 40 |
bis 8 Monate nach Einreichefrist | CHF 40 | CHF 60 |
Hinweis
Die Gebühr wird in der Schlussabrechnung fakturiert. Es lohnt sich, die Steuererklärung rechtzeitig einzureichen oder frühzeitig eine Fristverlängerung zu beantragen. Sie ersparen sich die Mahngebühr.
Gebührenregelung bis 31.12.2020
TaxInfo: Steuererklärung - Abgabefrist, Fristverlängerung, Gebühren