Allgemeine Fragen
- Ihre Stammdaten bzw. Ihre Personalien sind bereits eingesetzt
- In der nächsten Steuerperiode erscheinen alle statischen Daten, so z.B. das gesamte Wertschriftenverzeichnis (exklusive Kontostand), die Liegenschaftsdaten usw. aus der Vorperiode
- Es muss kein zusätzliches Programm auf Ihrem PC installiert werden (entlastet den Rechner und spart Speicherplatz)
- Für Mac-, Linux-, Windows-User entstehen keine Probleme, TaxMe-Online basiert auf dem Internetbrowserprinzip und ist somit unabhängig vom Betriebssystem
- Das Importieren und Speichern Ihrer Steuererklärung wird von TaxMe-Online automatisch übernommen
- Sie arbeiten garantiert immer mit der aktuellen Version, somit ist kein Softwareupdate nötig
- Über das kantonale Portal BE-Login füllen Sie die Steuererklärung online aus. Die erforderlichen Belege laden Sie direkt beim Ausfüllen hoch. Alle elektronisch eingereichten Belege müssen Sie nicht mehr per Post senden
- Anschliessend geben Sie die Steuererklärung vollständig elektronisch frei
- Mit Ihren Zugangsdaten (ZPV-Nummer, Fall-Nr. und ID-Code), die Sie dem Brief zur Steuererklärung entnehmen, können Sie weltweit Ihre Daten erfassen
Fragen zur Anmeldung
Stellen Sie uns Ihre Daten via Kontaktformular zu. Dann senden wir Ihnen den neuen ID-Code innerhalb von 2 Arbeitstagen per Post.
Nach mehrmaligem falschem Anmelden auf TaxMe-Online ist Ihr Zugang für 60 Minuten gesperrt. Der TaxMe-Support kann Sie nicht entsperren.
Fragen zum Erfassen der Steuerdaten
Nein. TaxMe-Online speichert Ihre Daten nach jeder Maske ab. So können Sie TaxMe-Online jederzeit unterbrechen und später an derselben Stelle weiterfahren.
Wichtig: Beim Verlassen Ihrer Online-Steuererklärung müssen Sie sich immer mit der Funktion «schliessen» ausloggen.
Erst nach dem Freigeben der Steuererklärung sind Ihre Daten für die Steuerverwaltung ersichtlich.
Klicken Sie bei der Rubrik «Grundstücke im Privatvermögen» in der Grundstückzeile links auf das «rote Bleistift-Symbol», um den Tabelleneintrag zu bearbeiten.
Klicken Sie anschliessend mehrmals auf «Nächste Seite», um die gewünschten Angaben bei der Ziffer 7.2 «Grundstückkosten; Pauschaler Abzug/Abzug effektive Kosten» einzutragen (Wahl des Abzugs: Pauschal oder Effektiv).
Fragen zur Freigabe der Steuererklärung
Stellen Sie sicher, dass alle Kästchen im Navigationsbaum grün oder gelb ausgefüllt sind.
Wenn Sie die Steuererklärung freigegeben haben, ist in TaxMe-Online keine Korrektur mehr möglich. Sie können Ihre zusätzlichen Angaben aber auf einem weissen A4-Blatt notieren und dieses zusammen mit der Freigabequittung einreichen. Bitte notieren Sie auf dem Zusatzblatt Ihre ZPV- und/oder AHV-Versichertennummer sowie Vorname und Name. Lassen Sie oben rechts genügend Platz, damit wir den Barcodekleber für das elektronische Einlesen anbringen können.
Privatpersonen (Natürliche Personen)
Die Steuererklärung gilt als eingereicht, wenn Sie diese vollständig elektronisch freigegeben und zusammen mit den erforderlichen Belegen eingereicht haben.
Erst nach dem Freigeben der Steuererklärung sind Ihre Daten für die Steuerverwaltung ersichtlich.
Virtuelle Steuersubjekte
Die Steuererklärung gilt als eingereicht, wenn die Formulare 20 und 3 unterschrieben mit den anderen Steuererklärungsformularen bei der zuständigen Region der Steuerverwaltung eingegangen sind.
Juristische Personen
Die Steuererklärung gilt erst als eingereicht, wenn die Freigabequittung sowie die Erfolgsrechnung, Bilanz und der gesetzlich geforderte Anhang in Papierform bei der Steuerverwaltung des Kantons Bern eingegangen sind – Die Freigabequittung kann nach Abschluss erstellt und bei der aufgedruckten Adresse unterschrieben eingereicht werden.
Fragen zum Drucken
Stellen Sie sicher, dass der Adobe Acrobat Reader bei Ihnen installiert ist. Wir empfehlen Ihnen einen anderen Browser (Internet-Programm) zu verwenden. Melden Sie sich beispielsweise mit dem Browser Mozilla Firefox, Google Chrome oder Microsoft Edge im TaxMe-Online an. Wenn alle Versuche fehlschlagen, stellen Sie uns mit Hilfe des Kontaktformulars eine E-Mail zu, wir werden Ihnen die gewünschte Freigabequittung umgehend auf dem Postweg zustellen.
Passen Sie die Sicherheitseinstellungen im Browser (Internet-Programm) an: Der Pop-up Blocker muss deaktiviert sein. Falls Sie die Steuererklärung und die Freigabequittung weiterhin nicht ausdrucken können, empfehlen wir Ihnen einen anderen Browser (Internet Programm) wie z.B. Mozilla Firefox, Google Chrome oder Microsoft Edge zu verwenden.
Browser
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