Allgemeine Fragen
Mit der Registrierung und Identifizierung via BE-Login ist die Identifikation Ihrer Person sichergestellt, da die Registrierung nur in Kombination mit Angabe Ihrer AHV-Nummer, E-Mail-Adresse und Handynummer möglich ist. Somit können wir sicherstellen, dass nur Sie Zugang zu Ihrem Steuerdossier haben.
- Sie können Belege direkt beim Ausfüllen hochladen.
- Sie können die Steuererklärung elektronisch freigeben und einreichen. Beim elektronischen Freigeben muss die Freigabequittung nicht mehr handschriftlich unterschrieben und bei der Gemeinde eingereicht werden.
- Sie müssen den Brief zur Steuerklärung nicht abwarten – bereits ab Anfang Januar können Sie Ihre Steuerklärung ausfüllen.
- Sie haben eine Übersicht über den Veranlagungsstand, Rechnungen, Vorauszahlungen usw.
Nein, Privatpersonen (natürliche Personen), selbstständig Erwerbstätige sowie Landwirtinnen und Landwirte müssen ihre Steuererklärung ab 2021 online via BE-Login ausfüllen. Haben Sie noch kein BE-Login, dann werden Sie nach Eingabe von ZPV-Nr., Fall-Nr., ID-Code automatisch zur Sofortregistrierung geleitet. Sie finden diese Angaben auf Ihrem Brief zur Steuererklärung. für die Registrierung benötigen Sie zudem eine E-Mail-Adresse sowie einmalig Ihre AHV-Nummer. Dies gilt auch für Steuererklärungen zur nachträglichen ordentlichen Veranlagung.
Nein. Sie können die Steuererklärung wie bisher elektronisch ausfüllen. Ihre Bekannten/Verwandten müssen jedoch die Freigabequittung wie bisher unterschreiben und per Post senden, damit die Steuererklärung als eingereicht gilt.
Oder Ihre Bekannten/Verwandten sind auch bei BE-Login registriert und können nach dem Ausfüllen durch Sie die Steuererklärung selber elektronisch freigeben.
Nein. Sie können die Steuererklärung wie bisher elektronisch (mit BE-Login oder Dr. Tax) ausfüllen. Ihre Kundschaft muss jedoch die Freigabequittung wie bisher unterschreiben und per Post senden, damit die Steuererklärung als eingereicht gilt.
Oder Ihre Kundinnen und Kunden sind auch bei BE-Login registriert und können nach dem Ausfüllen durch Sie die Steuererklärung selber elektronisch freigeben.
Füllt Ihr Treuhänder/Ihre Treuhänderin die Steuererklärungen elektronisch (mit BE-Login oder Dr. Tax) aus? Dann entscheiden Sie, ob Sie Ihre Steuererklärung via BE-Login vollständig elektronisch freigeben oder ob Sie die erhaltene Freigabequittung unterschrieben bei der Wohngemeinde einreichen möchten.
Sie benötigen einen aktuellen Internet-Browser, der die 128-Bit-SSL-Verschlüsselung unterstützt. Z.B Mozilla Firefox, Microsoft Edge, Google Chrome oder Safari.
Sofortregistrierung
Den ID-Code sowie die Fall-Nummer finden Sie wie bisher auf dem Brief zur Steuererklärung, welchen Sie per Post erhalten.
Wenn Sie bei einer schweizerischen Krankenkasse versichert sind, steht die AHV-Nummer auf Ihrer Krankenversicherungskarte. Die AHV-Nummer finden Sie auch auf Ihrem Lohnausweis, den Sie von Ihrem Arbeitgeber erhalten haben.
Ja, Sie können sich über die Hauptseite von BE-Login registrieren (www.be.ch/belogin), müssen jedoch für den Bereich Steuern den Identitätsnachweis (ID-Nachweis) erbringen.
- Registrieren Sie sich mit Ihrer E-Mail-Adresse und aktivieren Sie Ihr BE-Login-Konto mit dem elektronisch versendeten Aktivierungslink.
- Bitte erfassen Sie die Adresse Ihres Vertreters/Ihrer Vertreterin in der Schweiz.
- Idealerweise wählen Sie als Sicherheitsmerkmal den SMS-Code.
- Erbringen Sie den Identitätsnachweis, indem Sie den Bestätigungscode bestellen. Dieser wird Ihrem Vertreter/Ihrer Vertreterin in der Schweiz via Post innerhalb einer Woche zugestellt.
- Nachdem Sie diesen Bestätigungscode eingegeben haben, ist der ID-Nachweis abgeschlossen und Sie können sich fortan mit Benutzername, Passwort und SMS-Code anmelden.
Sie können alternativ auch ein BE-Login Konto als Vertreter/-in erstellen und Ihre Steuererklärung unter «Weitere Steuererklärungen» anbinden. Sie können so auch direkt beim Ausfüllen nötige Belege hochladen. Damit die Steuererklärung aber als eingereicht gilt, müssen Sie die Freigabequittung unterschreiben und diese auf dem Postweg einreichen.
Wie das genau funktioniert, lesen Sie im Leitfaden zum Online-Ausfüllen der Steuererklärung für Drittpersonen.
Die Steuerverwaltung des Kantons Bern verwendet die AHV-Nummer als zusätzlichen Identitätsnachweis zur ZPV-Nummer, Fall-Nummer und ID-Code.
Die Steuerverwaltung des Kantons Bern unterliegt dem Steuergeheimnis. Es ist gesetzlich genau geregelt, wann Daten herausgegeben werden dürfen.
- Informationen zu Steuerregister
- Informationen zu Datenschutz
Sollten Sie bereits mit der eingegebenen E-Mail- Adresse registriert sein, werden Sie mit einem Hinweis darauf aufmerksam gemacht, dass die E-Mail-Adresse bereits verwendet wird.
Falls Sie Ihr Passwort vergessen oder verloren haben, gehen Sie bitte wie folgt vor:
- Klicken Sie unterhalb des Anmeldebuttons auf den Link «Passwort vergessen».
- Geben Sie die E-Mail-Adresse an, mit welcher Sie sich anmelden möchten.
- Beantworten Sie die Sicherheitsfrage.
- BE-Login sendet Ihnen aus Sicherheitsgründen einen Link. Mit diesem Link gelangen Sie auf die Eingabeseite für ein neues Passwort.
- Anschliessend können Sie ein neues Passwort eingeben – wiederholen Sie dieses zur Bestätigung.
Falls Sie die Sicherheitsfrage nicht beantworten können oder weitere Fragen haben, kontaktieren Sie den Support BE-Login
Tel. +41 31 636 99 99
Servicezeiten:
Montag - Sonntag
00:00 Uhr - 24:00 Uhr
Die Zustellungszeit der persönlichen Codekarte beträgt normalerweise eine Woche.
Ja, das können Sie. Sie können im BE-Login unter «meine Daten» > «Profil» > «Sicherheitsmerkmal aktivieren/deaktivieren» das Sicherheitsmerkmal wechseln.
Über die Webadressen www.taxme.ch oder www.be.ch/belogin.
Die Sofortregistrierung und der Zugriff auf den Bereich «Steuern» erfolgt in 2 Schritten.
- Mit der Sofortregistrierung melden Sie sich erstmals für das BE-Login-Portal an, wofür ein Sicherheitsmerkmal (BE-Login App, SMS-Code oder Codekarte) hinterlegt werden muss.
- Um in den Bereich «Steuern» zu gelangen, müssen Sie sich nun jedes Mal mit dem gewählten Sicherheitsmerkmal anmelden. In Ihrem Fall ist dies der SMS-Code. Haben Sie sich für die Codekarte entschieden, müssen Sie den entsprechenden Code eingeben. Oder folgen Sie den Weisungen auf Ihrem Smartphone, wenn Sie das Sicherheitsmerkmal «BE-Login App» aktiviert haben.
Nach erfolgter Registrierung ist für die Anmeldung im BE-Login nebst dem Passwort kein Sicherheitsmerkmal mehr nötig; für den Zugriff auf den Bereich «Steuern» ist das Sicherheitsmerkmal jedoch immer erforderlich.
Nein. Jede steuerpflichtige Person kann sich nur einmal mit einer E-Mail-Adresse anmelden. Es kann allenfalls die Treuhänder/Vertreterfunktion genutzt werden, jedoch ohne Möglichkeit, die Steuererklärung elektronisch freizugeben.
Nein, das ist nicht notwendig.
Nein, das ist aus rechtlichen Gründen nicht möglich. Sie können jedoch in Ihrem BE-Login die Steuererklärung als Vertreter/-in ausfüllen und auch Belege hochladen. Damit die Steuererklärung als eingereicht gilt, müssen Sie die Freigabequittung von Ihrer Mutter unterschreiben lassen und diese auf dem Postweg einreichen.
Das BE-Login ist persönlich und die E-Mail-Adresse ist ein individuelles Erkennungsmerkmal. Deshalb kann pro Person nur eine E-Mail-Adresse hinterlegt werden.
Beleg-Upload
- Dateiformate: .pdf, .png, .jpg/jpeg
- Bis 5 MB pro Dokument.
- Ein Dokument kann aus mehreren Einzelseiten bestehen.
Sie können die Belege entweder während dem Ausfüllen oder vor dem elektronischen Freigeben hochladen.
Sie können die Belege entweder von Ihrem Computer aus hochladen oder Belege mit dem Smartphone fotografieren und hinzufügen.
Ja, die Möglichkeit besteht nur für Kundinnen und Kunden mit einem BE-Login.
Nein. Sobald Sie die Steuererklärung freigegeben haben, ist ein nachträgliches Hochladen nicht mehr möglich. Senden Sie die Belege umgehend nach Feststellen des Versäumnisses auf dem Postweg an die zuständige Region der Steuerverwaltung (Adresse ist auf der Belegliste aufgedruckt).
Sie können auf die letzten 2 Steuererklärungen zugreifen.
Bis zur elektronischen Freigabe der Steuererklärung können Sie hochgeladene Belege löschen. Nach der elektronischen Freigabe ist dies nicht mehr möglich.
Wie bisher ist es nicht nötig, zu jeder Position der Steuererklärung Belege einzureichen. Es wird während dem Ausfüllen, nur nach den notwendigen Belegen gefragt. Nachträgliche Belegeinforderungen werden situativ vorgenommen.
Sie können die Belege entweder über die Dateiablage Ihres Computers (Explorer, Finder usw.) hochladen oder mit dem Smartphone fotografieren und hinzufügen.
Ja, Sie können Ihr Smartphone als mobilen Scanner nutzen, indem Sie die Belege fotografieren. Folgen Sie in BE-Login unter «Hochladen» den Anweisungen.
Nachdem Sie auf den Button «Hochladen» geklickt haben, können Sie Ihre Handynummer eingeben. Danach erhalten Sie einen Link via SMS. Klicken Sie darauf, dann verbindet er Sie direkt mit TaxMe-Online mit BE-Login. Sie können den Beleg entweder fotografieren oder aus der Ablage von Ihrem Smartphone öffnen.
Solange Sie in TaxMe-Online mit BE-Login angemeldet sind, ist auch Ihr Smartphone verbunden.
Nein. Sie erhalten ein SMS mit einem Link. Klicken Sie diesen an, dann verbindet er Sie direkt mit TaxMe-Online mit BE-Login.
Ja, Sie können mehrseitige Dokumente hochladen.
Aus der Computerablage: Hier können Sie mehrseitige Dokumente (z.B. pdf) mit bis zu 5 MB auswählen.
Via Smartphone: Sie müssen jede Seite einzeln fotografieren, aber nicht jedes Mal einen neuen Link anfordern. Den Link, den Sie via SMS erhalten haben, ist gültig, bis Sie sich aus TaxMe-Online mit BE-Login abmelden. Erst dann wird die Verbindung zum Smartphone abgebrochen.
Nein. Sie geben Ihre Handynummer einmal ein, klicken auf «Verbinden» und erhalten per SMS einen Link, den Sie anklicken müssen.
Danach öffnet sich ein neues Fenster.
Klicken Sie dort auf «Belege fotografieren», warten Sie, bis das Dokument auf dem Computerbildschirm erscheint und klicken Sie erneut auf «Belege fotografieren». So können Sie Seite für Seite fotografieren.
Wenn Sie alles fotografiert haben und im TaxMe-Online auf «übernehmen» klicken, überführt das System alle Seiten in ein einziges pdf.
Nein, der Link im bereits erhaltenen SMS ist immer noch gültig. Klicken Sie den Link erneut an und gehen Sie vor wie vorher. Der Beleg erscheint automatisch am richtigen Ort.
Die Übermittlung der Daten erfolgt in beide Richtungen in verschlüsselter Form (SSL, 128 Bit Verschlüsselung). Die Passwörter und die Codes auf der Codeliste werden einwegverschlüsselt (160 Bit Hash Code) in der Datenbank abgelegt.
Eine Verschlüsselung des E-Mail-Verkehrs ist nicht notwendig. Es werden keine vertraulichen Daten über E-Mail versendet. Beachten Sie die Hinweise zum Datenschutz.
Ihre E-Mail-Adresse behandeln wir vertraulich. Dritten oder anderen Verwaltungsstellen wird Ihre E-Mail-Adresse nicht bekanntgegeben.
Sie können die Steuererklärung, inklusive den hochgeladenen Belegen, auch nach dem Einreichen einsehen. Dafür müssen Sie sich bei BE-Login anmelden (E-Mail-Adresse, Passwort und SMS-Code).
eSteuerauszug
Mit dem eSteuerauszug kann die steuerpflichtige Person mit ein paar Mausklicks alle erforderlichen Bankdaten strukturiert in ihre Steuererklärung importieren und medienbruchfrei elektronisch bei der Steuerverwaltung einreichen. Die steuerpflichtige Person hat jedoch nach wie vor die Möglichkeit, den Steuerauszug auch in klassischer Papierform einzureichen.
Den echten eSteuerauszug erkennen Sie an der/n letzten Seite/n Ihres Steuerauszuges: Wenn Ihr Steuerauszug auf den letzten Seiten Strichcodes enthält, handelt es sich um einen eSteuerauszug, der via TaxMe-Online mit BE-Login direkt in Ihre Steuererklärung hochgeladen werden kann.
Informieren Sie sich bei Ihrer Bank.
Zurzeit sind es Credit Suisse, Banque Cantonale de Genève, Bank Julius Bär, Nidwaldner Kantonalbank, Obwaldner Kantonalbank, Raiffeisenbank, Thurgauer Kantonalbank, UBS, Valiant, Walliser Kantonalbank und Zähringer Bank. Einzelne Kantonalbanken arbeiten daran, ihrer Kundschaft einen eSteuerauszug zur Verfügung stellen zu können.
Bitte informieren Sie sich direkt bei Ihrer Bank über den Stand der Dinge.
Im TaxMe-Online mit BE-Login > Steuererklärung ausfüllen > eSteuerauszüge
Unter www.taxme.ch sind die einzelnen Schritte im Leitfaden sowie in einem Erklär-Video dargestellt.
Den eSteuerauszug können sie nur als pdf hochladen.
- Aus dem E-Banking von Ihrer Bank können Sie den eSteuerauszug als pdf auf Ihrem Computer abspeichern. In oben genanntem Leitfaden wird erklärt, wie die einzelnen Schritte funktionieren.
- Wenn Sie auf Ihrem Smartphone die App von Ihrer Bank installiert haben, dann können Sie den eSteuerauszug via Handy als pdf in die Steuererklärung hochladen.
Wenn Sie auf Ihrem Smartphone die App von Ihrer Bank installiert haben, dann können Sie den eSteuerauszug via Handy als pdf in die Steuererklärung hochladen.
Achtung: Sie können den eSteuerauszug nicht fotografieren. Die Qualität der fotografierten Strichcodes ist ungenügend.
Im neuen Steuerjahr werden wie bis anhin auch, nur die erfassten Konten oder Wertschriften angezeigt. Die effektiven Beträge mussten Sie dazu immer neu manuell erfassen.
Konkret: Sind bereits Daten aus dem Vorjahr vorhanden, so wird anhand der IBAN-Nummer in der «Kontobezeichnung» oder der Valorennummer in der «Wertschriftenbezeichnung» ein Abgleich gemacht. Wo nötig, werden die Daten übernommen.
Wenn Sie Daten im Wertschriftverzeichnis manuell erfassen – wie bislang – und nachträglich den eSteuerauszug importieren möchten, erhalten Sie eine Fehlermeldung.
Die strukturierten Daten aus dem eSteuerauszug fliessen ausschliesslich in die Deklaration. Das PDF vom eSteuerauszug wird als Beleg in die Veranlagung übermittelt, analog zu allen anderen Belegen aus der Steuererklärung. Die Unterlagen aus dem eSteuerauszug werden nicht an Dritte weitergegeben.