Allgemeine Fragen
Mit der Registrierung und Identifizierung via BE-Login ist die Identifikation Ihrer Person sichergestellt, da die Registrierung nur in Kombination mit Angabe Ihrer AHV-Nummer, E-Mail-Adresse und Handynummer möglich ist. Somit können wir sicherstellen, dass nur Sie Zugang zu Ihrem Steuerdossier haben.
- Sie können Belege direkt beim Ausfüllen hochladen.
- Sie können die Steuererklärung elektronisch freigeben und einreichen. Beim elektronischen Freigeben muss die Freigabequittung nicht mehr handschriftlich unterschrieben und bei der Gemeinde eingereicht werden.
- Sie müssen den Brief zur Steuerklärung nicht abwarten – bereits ab Anfang Januar können Sie Ihre Steuerklärung ausfüllen.
- Sie haben eine Übersicht über den Veranlagungsstand, Rechnungen, Vorauszahlungen usw.
Ja. Der Kanton Bern verwendet für den Zugang zu seinen E-Services wie beispielsweise TaxMe-Online AGOV, das Behörden-Login der Schweiz. Ein ausführliches Argumentarium zu AGOV ist zu finden unter www.be.ch/agov. Sie werden Schritt für Schritt durch den Prozess begleitet. Der Wechsel auf AGOV ist zwingend nötig, um BE-Login weiter nutzen zu können. Sind Sie unsicher? Dann nutzen Sie unseren Leitfaden, der Sie durch verschiedene Situationen im Zusammenhang mit AGOV und den Steuern führt.
Nein, Privatpersonen (natürliche Personen), selbstständig Erwerbstätige sowie Landwirtinnen und Landwirte müssen ihre Steuererklärung ab 2021 online via BE-Login ausfüllen. Haben Sie noch kein BE-Login, dann werden Sie nach Eingabe von ZPV-Nr., Fall-Nr., ID-Code automatisch zur Sofortregistrierung geleitet. Sie finden diese Angaben auf Ihrem Brief zur Steuererklärung. für die Registrierung benötigen Sie zudem eine E-Mail-Adresse sowie einmalig Ihre AHV-Nummer. Dies gilt auch für Steuererklärungen zur nachträglichen ordentlichen Veranlagung.
Nein. Sie können die Steuererklärung wie bisher elektronisch ausfüllen. Ihre Bekannten/Verwandten müssen jedoch die Freigabequittung wie bisher unterschreiben und per Post senden, damit die Steuererklärung als eingereicht gilt.
Oder Ihre Bekannten/Verwandten sind auch bei BE-Login registriert und können nach dem Ausfüllen durch Sie die Steuererklärung selber elektronisch freigeben.
Nein. Sie können die Steuererklärung wie bisher elektronisch (mit BE-Login oder Dr. Tax) ausfüllen. Ihre Kundschaft muss jedoch die Freigabequittung wie bisher unterschreiben und per Post senden, damit die Steuererklärung als eingereicht gilt.
Oder Ihre Kundinnen und Kunden sind auch bei BE-Login registriert und können nach dem Ausfüllen durch Sie die Steuererklärung selber elektronisch freigeben.
Füllt Ihr Treuhänder/Ihre Treuhänderin die Steuererklärungen elektronisch (mit BE-Login oder Dr. Tax) aus? Dann entscheiden Sie, ob Sie Ihre Steuererklärung via BE-Login vollständig elektronisch freigeben oder ob Sie die erhaltene Freigabequittung unterschrieben bei der Wohngemeinde einreichen möchten.
Sie benötigen einen aktuellen Internet-Browser, der die 128-Bit-SSL-Verschlüsselung unterstützt. Z.B Mozilla Firefox, Microsoft Edge, Google Chrome oder Safari.
Sofortregistrierung
Den ID-Code sowie die Fall-Nummer finden Sie wie bisher auf dem Brief zur Steuererklärung, welchen Sie per Post erhalten.
Wenn Sie bei einer schweizerischen Krankenkasse versichert sind, steht die AHV-Nummer auf Ihrer Krankenversicherungskarte. Die AHV-Nummer finden Sie auch auf Ihrem Lohnausweis, den Sie von Ihrem Arbeitgeber erhalten haben.
Wer bereits Zugang zum BE-Login hat, benötigt keine AHV-Nummer. Wer noch keinen Zugang zum BE-Login hat und sich via AGOV den Zugang zu BE-Login verschaffen will, benötigt hingegen in jedem Fall eine AHV-Nummer. Denn bei den E-Services der Steuerverwaltung ist die AHV-Nummer als zusätzliches Registrierungsmerkmal notwendig. Dies, weil die E-Services der Steuerverwaltung auch beim Anmeldeverfahren AGOV eine höhere Sicherheitsstufe erfordern als zahlreiche andere E-Services des Kantons Bern.
Bürgerinnen und Bürger, die über keine AHV-Nummer verfügen, wenden sich am massgebenden Schweizer Standort an die Gemeindeausgleichskasse. Diese prüft individuell, ob die Voraussetzungen für eine Antragstellung erfüllt sind und entscheidet entsprechend über das weitere Vorgehen.
Die Steuerverwaltung des Kantons Bern verwendet die AHV-Nummer als zusätzlichen Identitätsnachweis zur ZPV-Nummer, Fall-Nummer und ID-Code.
Die Steuerverwaltung des Kantons Bern unterliegt dem Steuergeheimnis. Es ist gesetzlich genau geregelt, wann Daten herausgegeben werden dürfen.
- Informationen zu Steuerregister
- Informationen zu Datenschutz
Über die Webadressen www.taxme.ch oder www.be.ch/belogin.
Nein. Jede steuerpflichtige Person kann sich nur einmal mit einer E-Mail-Adresse anmelden. Es kann allenfalls die Treuhänder/Vertreterfunktion genutzt werden, jedoch ohne Möglichkeit, die Steuererklärung elektronisch freizugeben.
Nein, das ist nicht notwendig.
Nein, das ist aus rechtlichen Gründen nicht möglich. Sie können jedoch in Ihrem BE-Login die Steuererklärung als Vertreter/-in ausfüllen und auch Belege hochladen. Damit die Steuererklärung als eingereicht gilt, müssen Sie die Freigabequittung von Ihrer Mutter unterschreiben lassen und diese auf dem Postweg einreichen.
Das BE-Login ist persönlich und die E-Mail-Adresse ist ein individuelles Erkennungsmerkmal. Deshalb kann pro Person nur eine E-Mail-Adresse hinterlegt werden.
Beleg-Upload
- Dateiformate: .pdf, .png, .jpg/jpeg
- Bis 5 MB pro Dokument.
- Ein Dokument kann aus mehreren Einzelseiten bestehen.
Sie können die Belege entweder während dem Ausfüllen oder vor dem elektronischen Freigeben hochladen.
Sie können die Belege entweder von Ihrem Computer aus hochladen oder Belege mit dem Smartphone fotografieren und hinzufügen.
Ja, die Möglichkeit besteht nur für Kundinnen und Kunden mit einem BE-Login.
Nein. Sobald Sie die Steuererklärung freigegeben haben, ist ein nachträgliches Hochladen nicht mehr möglich. Senden Sie die Belege umgehend nach Feststellen des Versäumnisses auf dem Postweg an die zuständige Region der Steuerverwaltung (Adresse ist auf der Belegliste aufgedruckt).
Sie können auf die letzten 2 Steuererklärungen zugreifen.
Bis zur elektronischen Freigabe der Steuererklärung können Sie hochgeladene Belege löschen. Nach der elektronischen Freigabe ist dies nicht mehr möglich.
Wie bisher ist es nicht nötig, zu jeder Position der Steuererklärung Belege einzureichen. Es wird während dem Ausfüllen, nur nach den notwendigen Belegen gefragt. Nachträgliche Belegeinforderungen werden situativ vorgenommen.
Sie können die Belege entweder über die Dateiablage Ihres Computers (Explorer, Finder usw.) hochladen oder mit dem Smartphone fotografieren und hinzufügen.
Ja, Sie können Ihr Smartphone als mobilen Scanner nutzen, indem Sie die Belege fotografieren. Folgen Sie in BE-Login unter «Hochladen» den Anweisungen.
Nachdem Sie auf den Button «Hochladen» geklickt haben, können Sie Ihre Handynummer eingeben. Danach erhalten Sie einen Link via SMS. Klicken Sie darauf, dann verbindet er Sie direkt mit TaxMe-Online mit BE-Login. Sie können den Beleg entweder fotografieren oder aus der Ablage von Ihrem Smartphone öffnen.
Solange Sie in TaxMe-Online mit BE-Login angemeldet sind, ist auch Ihr Smartphone verbunden.
Nein. Sie erhalten ein SMS mit einem Link. Klicken Sie diesen an, dann verbindet er Sie direkt mit TaxMe-Online mit BE-Login.
Ja, Sie können mehrseitige Dokumente hochladen.
Aus der Computerablage: Hier können Sie mehrseitige Dokumente (z.B. pdf) mit bis zu 5 MB auswählen.
Via Smartphone: Sie müssen jede Seite einzeln fotografieren, aber nicht jedes Mal einen neuen Link anfordern. Den Link, den Sie via SMS erhalten haben, ist gültig, bis Sie sich aus TaxMe-Online mit BE-Login abmelden. Erst dann wird die Verbindung zum Smartphone abgebrochen.
Nein. Sie geben Ihre Handynummer einmal ein, klicken auf «Verbinden» und erhalten per SMS einen Link, den Sie anklicken müssen.
Danach öffnet sich ein neues Fenster.
Klicken Sie dort auf «Belege fotografieren», warten Sie, bis das Dokument auf dem Computerbildschirm erscheint und klicken Sie erneut auf «Belege fotografieren». So können Sie Seite für Seite fotografieren.
Wenn Sie alles fotografiert haben und im TaxMe-Online auf «übernehmen» klicken, überführt das System alle Seiten in ein einziges pdf.
Nein, der Link im bereits erhaltenen SMS ist immer noch gültig. Klicken Sie den Link erneut an und gehen Sie vor wie vorher. Der Beleg erscheint automatisch am richtigen Ort.
Die Übermittlung der Daten erfolgt in beide Richtungen in verschlüsselter Form (SSL, 128 Bit Verschlüsselung). Die Passwörter und die Codes auf der Codeliste werden einwegverschlüsselt (160 Bit Hash Code) in der Datenbank abgelegt.
Eine Verschlüsselung des E-Mail-Verkehrs ist nicht notwendig. Es werden keine vertraulichen Daten über E-Mail versendet. Beachten Sie die Hinweise zum Datenschutz.
Ihre E-Mail-Adresse behandeln wir vertraulich. Dritten oder anderen Verwaltungsstellen wird Ihre E-Mail-Adresse nicht bekanntgegeben.
Sie können die Steuererklärung, inklusive den hochgeladenen Belegen, auch nach dem Einreichen einsehen. Dafür müssen Sie sich bei BE-Login anmelden (E-Mail-Adresse, Passwort und SMS-Code).
E-Steuerauszug
Mit dem E-Steuerauszug kann die steuerpflichtige Person mit ein paar Mausklicks alle erforderlichen Bankdaten strukturiert in ihre Steuererklärung importieren und medienbruchfrei elektronisch bei der Steuerverwaltung einreichen. Die steuerpflichtige Person hat jedoch nach wie vor die Möglichkeit, den Steuerauszug auch in klassischer Papierform einzureichen.
Den echten E-Steuerauszug erkennen Sie an der/n letzten Seite/n Ihres Steuerauszuges: Wenn Ihr Steuerauszug auf den letzten Seiten Strichcodes enthält, handelt es sich um einen E-Steuerauszug, der via TaxMe-Online mit BE-Login direkt in Ihre Steuererklärung hochgeladen werden kann.
Informieren Sie sich bei Ihrer Bank.
Zurzeit sind es Credit Suisse, Banque Cantonale de Genève, Bank Julius Bär, Nidwaldner Kantonalbank, Obwaldner Kantonalbank, Raiffeisenbank, Thurgauer Kantonalbank, UBS, Valiant, Walliser Kantonalbank und Zähringer Bank. Einzelne Kantonalbanken arbeiten daran, ihrer Kundschaft einen E-Steuerauszug zur Verfügung stellen zu können.
Bitte informieren Sie sich direkt bei Ihrer Bank über den Stand der Dinge.
Im TaxMe-Online mit BE-Login > Steuererklärung ausfüllen > E-Steuerauszüge
Unter www.taxme.ch sind die einzelnen Schritte im Leitfaden sowie in einem Erklär-Video dargestellt.
Den E-Steuerauszug können sie nur als pdf hochladen.
- Aus dem E-Banking von Ihrer Bank können Sie den E-Steuerauszug als pdf auf Ihrem Computer abspeichern. In oben genanntem Leitfaden wird erklärt, wie die einzelnen Schritte funktionieren.
- Wenn Sie auf Ihrem Smartphone die App von Ihrer Bank installiert haben, dann können Sie den E-Steuerauszug via Handy als pdf in die Steuererklärung hochladen.
Wenn Sie auf Ihrem Smartphone die App von Ihrer Bank installiert haben, dann können Sie den E-Steuerauszug via Handy als pdf in die Steuererklärung hochladen.
Achtung: Sie können den E-Steuerauszug nicht fotografieren. Die Qualität der fotografierten Strichcodes ist ungenügend.
Im neuen Steuerjahr werden wie bis anhin auch, nur die erfassten Konten oder Wertschriften angezeigt. Die effektiven Beträge mussten Sie dazu immer neu manuell erfassen.
Konkret: Sind bereits Daten aus dem Vorjahr vorhanden, so wird anhand der IBAN-Nummer in der «Kontobezeichnung» oder der Valorennummer in der «Wertschriftenbezeichnung» ein Abgleich gemacht. Wo nötig, werden die Daten übernommen.
Wenn Sie Daten im Wertschriftverzeichnis manuell erfassen – wie bislang – und nachträglich den E-Steuerauszug importieren möchten, erhalten Sie eine Fehlermeldung.
Die strukturierten Daten aus dem E-Steuerauszug fliessen ausschliesslich in die Deklaration. Das PDF vom E-Steuerauszug wird als Beleg in die Veranlagung übermittelt, analog zu allen anderen Belegen aus der Steuererklärung. Die Unterlagen aus dem E-Steuerauszug werden nicht an Dritte weitergegeben.