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06. November 2023
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Elektronische Rechnung
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«eBill»: Service weiter ausgebaut

Erhalten Sie Rechnungen, die Verfügungen und Entscheide zu Einsprachen der Steuerverwaltung des Kantons Bern bereits als elektronische Rechnung via «eBill»? Dann bekommen Sie neu auch die Rechnungen und Verfügungen zur Liegenschaftssteuer und für Sonderveranlagungen bei Kapitalleistungen aus Vorsorge in Ihr e-Banking- bzw. E-Finance-Portal. 

Wir haben den Service ausgebaut und senden Ihnen neu automatisch auch die Rechnungen, Verfügungen und Entscheide zu Einsprachen der Liegenschaftssteuern elektronisch via «eBill». Lassen Sie sich Kapitalleistungen aus einer Vorsorge zurückzahlen, dann erhalten Sie die entsprechenden Sonderveranlagungen ebenfalls neu auf elektronischem Weg. Sie müssen nichts weiter unternehmen.

Mit «eBill» helfen Sie, Papier und Kosten zu sparen.

Eine teilweise Zustellung unserer E-Rechnungen (beispielsweise die Ratenrechnungen, aber die Liegenschaftssteuerrechnung nicht) ist übrigens nicht möglich. Falls Sie Rechnungen, Verfügungen oder Entscheide zu Einsprachen nicht mehr elektronisch wünschen, können Sie sich jederzeit via eBill abmelden.

Sie möchten neu die Rechnungen der Steuerverwaltung elektronisch erhalten?

Mit «eBill» empfangen und prüfen Sie die Rechnung direkt im E-Banking oder E-Finance-Portal und können so einfach und sicher bezahlen. Das ist praktisch.

Selbstverständlich entscheiden Sie, ob Sie diese papierlose Version künftig möchten. Wenn Sie Interesse haben, dann besuchen Sie unsere Internetseite. Wir erklären Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie sich für «eBill» registrieren.

Elektronische Rechnung «eBill»

Nach der Registrierung senden wir Ihnen die Nutzungsbedingungen zu. Die Ratenrechnungen und provisorische Abrechnungen der Kantons- und Gemeindesteuern und der direkten Bundessteuer erhalten Sie ab dann elektronisch.

Schlussabrechnungen mit Veranlagungsverfügungen sowie Entscheide zu Einsprachen erhalten Sie vorerst nach wie vor per Post. Erst nach einer Frist von mindestens 30 Tagen empfangen Sie auch diese via eBill.

Damit Sie nichts verpassen, senden wir Ihnen jeweils eine Information per E-Mail, wenn wir eine neue Rechnung oder eine Verfügung via «eBill» verschicken.

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