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Quellensteuerpflichtige Personen

Ausländische Arbeitnehmende mit steuerrechtlichem Wohnsitz oder Aufenthalt in der Schweiz, die nicht im Besitz der Niederlassungsbewilligung (Ausweis C) sind, unterliegen für ihr Einkommen aus unselbstständiger Erwerbstätigkeit sowie für Ersatzeinkünfte dem Quellensteuerabzug.

Personen ohne steuerrechtlichen Wohnsitz oder Aufenthalt in der Schweiz sind ebenfalls für gewisse Einkünfte quellensteuerpflichtig:

  • Arbeitnehmende wie Kurzaufenthalter, Grenzgänger und Wochenaufenthalter für ihr Einkommen aus unselbstständiger Erwerbstätigkeit und damit zusammenhängende Ersatzeinkünfte
  • Transporteure und Routiers im internationalen Verkehr
  • Künstler, Sportler und Referenten
  • Organe juristischer Personen
  • Hypothekargläubiger
  • Empfänger von Vorsorgeleistungen aufgrund eines früheren Arbeitsverhältnisses mit einem öffentlich-rechtlichen oder privatrechtlichen Arbeitgebenden
  • Ehemalige Arbeitnehmende für Einkünfte aus früher zugeteilten Mitarbeiterbeteiligungen

Links und Downloads

  • TaxInfo: Quellensteuer – Übersicht

  • «info» – Für Quellensteuerpflichtige

  • Tax at source – What you need to know

  • Steuererklärung für nachträgliche ordentliche Veranlagung

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