Ausländische Arbeitnehmende mit steuerrechtlichem Wohnsitz oder Aufenthalt in der Schweiz, die nicht im Besitz der Niederlassungsbewilligung (Ausweis C) sind, unterliegen für ihr Einkommen aus unselbstständiger Erwerbstätigkeit sowie für Ersatzeinkünfte dem Quellensteuerabzug.
Personen ohne steuerrechtlichen Wohnsitz oder Aufenthalt in der Schweiz sind ebenfalls für gewisse Einkünfte quellensteuerpflichtig:
- Arbeitnehmende wie Kurzaufenthalter/-innen, Grenzgänger/-innen und Wochenaufenthalter/-innen für ihr Einkommen aus unselbstständiger Erwerbstätigkeit und damit zusammenhängende Ersatzeinkünfte
- Transporteurinnen und Transporteure und Routiers im internationalen Verkehr
- Künstlerinnen und Künstler, Sportlerinnen und Sportler sowie Referierende
- Organe juristischer Personen
- Hypothekargläubiger/-innen
- Empfängerinnen und Empfänger von Vorsorgeleistungen aufgrund eines früheren Arbeitsverhältnisses mit einem öffentlich-rechtlichen oder privatrechtlichen Arbeitgebenden
- Ehemalige Arbeitnehmende für Einkünfte aus früher zugeteilten Mitarbeiterbeteiligungen