Verstirbt eine Person, sind die erbberechtigten Personen verpflichtet, das Erbe bei ihren Steuererklärungen anzugeben.
Als Schenkung gilt jede unentgeltliche oder teilweise unentgeltliche, freiwillige Zuwendung von Vermögen oder von Rechten an Vermögensteilen. Als Vorempfänge gelten Schenkungen, die sich die empfangende Person im künftigen Erbfall an den Erbteil anrechnen lassen muss.
Erbschaft
- Sie deklarieren die Erbschaft im TaxMe-Online unter Verschiedene Einkünfte > Erbschaften oder auf dem Formular 8 (Ziffer 8.4) der Steuererklärung des Jahres, in dem Sie geerbt haben.
- Sind Sie an einer Erbengemeinschaft beteiligt und ist die Erbschaft Ende Jahr noch nicht verteilt, ist der Erbanspruch im TaxMe-Online unter Verschiedene Einkünfte > Erben- und Miteigentümergemeinschaften oder auf dem Formular 8 (Ziffer 8.3) zu deklarieren. Ein Mitglied der Erbengemeinschaft bzw. eine bevollmächtigte Vertretung erhält die notwendigen Formulare.
Erläuterungen zum Ausfüllen der Steuererklärung für Erbengemeinschaften und Miteigentum
Schenkungen / Vorempfänge
- Haben Sie Schenkungen / Vorempfänge erhalten oder ausgerichtet, deklarieren Sie diese im TaxMe-Online unter Verschiedene Einkünfte > 8.5 Schenkungen / Vorempfänge oder auf dem Formular 8 (Ziffer 8.5) der Steuererklärung des Jahres, in welchem die Zuwendungen erfolgten.
- Für eine sofortige Veranlagung können Sie zusätzlich eine Schenkungssteuer-/ Vorempfangsanzeige ausfüllen.
Formular für die Schenkungssteuer-/Vorempfangsanzeige
Merkblatt zum Ausfüllen der Schenkungssteuer-/Vorempfangsanzeige