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18-Jährige: So füllen Sie die Steuererklärung aus

Anleitung in nur fünf Schritten rund um das Ausfüllen der Steuererklärung und Bezahlen der Steuerrechnungen.

Schritt
1

Ihre erste Steuererklärung füllen Sie im Jahr nach Ihrem 18. Geburtstag aus.

Ein Beispiel: Feiern Sie Ihren 18. Geburtstag am 1. Oktober 2024, dann füllen Sie Ihre erste eigene Steuererklärung im Frühling 2025 für das ganze Steuerjahr 2024 aus. Dazu erhalten Sie von uns Ihre persönlichen Zugangsinformationen.

Schritt
2

Zum Ausfüllen benötigen Sie Ihren Lohnausweis sowie die Steuerauszüge Ihrer Post- und Bankkonten. Am einfachsten geht das vollständig online mit BE-Login: Unter Stammdaten geben Sie Ihre Angaben ein. Erfassen Sie unter anderem Ihren Jahreslohn unter «Einkünfte aus unselbstständiger Erwerbstätigkeit. Unter Vermögenswerte/Wertschriften klicken Sie Bankkonten und Guthaben an und geben Ihr Erspartes ein. Haben Sie Berufskosten? Auch diese erfassen Sie, ebenso allgemeine Abzüge wie die Prämien für Krankenversicherung.  

Testen Sie mit der Demoversion, wie das funktioniert. 
Zusätzliche Unterstützung bietet Ihnen der «Leitfaden zum Online-Ausfüllen der Steuererklärung».

Schritt
3

Wir empfehlen Ihnen, Geld für die Steuern zur Seite zu legen, sofern Sie ein Einkommen erzielen (wer nichts verdient, muss auch nichts bezahlen).

Als Faustregel für die Berechnung des jährlichen Steuerbetrages können Sie von 1,5 bis 2 Monatslöhnen ausgehen.

Wenn Sie die Steuererklärung online ausfüllen, sehen Sie den voraussichtlich geschuldeten Steuerbetrag unter Ergebnisse «Ihre Steuerberechnung».

Schritt
4

Nachdem Sie die Steuererklärung eingereicht haben, prüfen wir die Angaben und legen fest, ob und wie viele Steuern Sie tatsächlich bezahlen müssen. Sie erhalten dann eine sogenannte Veranlagungsverfügung und dazu die Schlussabrechnung für die Kantons- und Gemeindesteuern sowie die direkte Bundessteuer.

Schauen Sie sich die Veranlagung an! Sind Sie damit nicht einverstanden, können Sie innert 30 Tagen Einsprache erheben.  

Schritt
5

Die Veranlagungsverfügung dient zugleich als Berechnungsgrundlage zur Festsetzung der Ratenrechnungen des neuen Steuerjahres für die Kantons- und Gemeindesteuern, welche Sie jeweils im Mai, August und November erhalten. Die Raten decken ungefähr den im neuen Steuerjahr geschuldeten Betrag ab. Diesen können wir dann mit Ihrer nächsten Steuererklärung definitiv bestimmen.

Hilfsmittel zum Ausfüllen der Steuererklärung

Erklär-Videos
Leitfaden
Aktuelle Wegleitungen

Demoversion TaxMe-Online mit BE-Login
Probieren Sie die Online-Demoversion ganz unverbindlich und ohne Konsequenzen aus. Sie können mit der Demoversion auch Ihre voraussichtlichen Steuern berechnen. Testen Sie, wie Sie Belege direkt hochladen und die Steuererklärung online freigeben. Sie erhalten ein Login, welches Sie während 7 Tagen verwenden können. Die eingegebenen Daten werden nach 7 Tagen wieder gelöscht. Die Angaben aus der Demoversion werden nicht an die Steuerverwaltung übermittelt und auch nicht in Ihre persönliche Online-Steuererklärung überführt.

Steuerrechner
Dazu geben Sie das «steuerbare Einkommen» ein. Das steuerbare Einkommen ist der Jahreslohn (Einkünfte) abzüglich den Sozialabzügen (wie AHV, Pensionskassenbeiträge), Berufsauslagen (Gewinnungskosten) und den allgemeinen Abzügen wie Versicherungsprämien (Krankenkasse, Einzahlungen an die Säule 3a).

Steuern im Kanton Bern – Wofür, was, wie?

Erfahren Sie das Wichtigste rund um die Steuern im SteuerWissen.

Wie wird das Steuergeld eingesetzt?

Die Antworten liefern wir in einem kompakten Erklär-Film: Der Steuerbär begleitet Lena auf dem Tandem an verschiedene Schauplätze und erklärt, wofür ihr Steuergeld verwendet wird.

Links und Downloads

Steuern-easy – Steuerwissen für Jugendliche

Lern- und Unterrichtsstoff, beispielsweise für Schulklassen:
Lehrmittel und Lernmittel rund um die Steuern

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