Logo Kanton Bern / Canton de BerneSteuern

Zinsarten

Vorauszahlungszins

Vorauszahlungen können für das jeweilige Rechnungsjahr geleistet werden. Als Vorauszahlungen gelten Zahlungen, welche vor der Fälligkeit der Ratenrechnung geleistet werden. Ein Guthaben auf dem Vorauszahlungskonto wird zur Deckung der Ratenrechnung verwendet – eine allfällige Verzinsung erfolgt bis zu dieser Anrechnung. Übersteigt das Vorauszahlungsguthaben die Ratenrechnungen, werden Überschüsse längstens bis zum Ende des Kalenderjahres verzinst.

Per Ende Jahr wird der Vorauszahlungszins berechnet, kapitalisiert und mit einem allfälligen Vorauszahlungsüberschuss auf das Folgejahr übertragen (Bezugsverordnung).

Mehr zu den Vorauszahlungen

Vergütungszins

Ein Vergütungszins wird für die in Rechnung gestellten und bezahlten Steuerbeträge geleistet, die sich im Nachhinein (Schlussabrechnung) als überhöht erweisen.

Verzugszins

Steuern werden mit der Zustellung der Rechnung fällig. Die Zinspflicht beginnt am 31. Tag nach der Fälligkeit. Sie endet, wenn die entsprechende Zahlung bei der Steuerverwaltung eingegangen ist (Bringschuld). Zinspflichtig sind nur die in Rechnung gestellten Beträge, welche aufgrund der Schlussabrechnung tatsächlich geschuldet sind.

Die Zinspflicht besteht auch, wenn ein Rechtsmittel ergriffen oder wenn eine Zahlungserleichterung gewährt wurde.

Zahlungsverzug

Ein Zahlungsverzug hat einen Verzugszins zur Folge. Wird die geschuldete Steuer trotz Mahnung nicht bezahlt, folgt eine Betreibung. Die Zinsberechnung erfolgt mit 360 Tagen.

Zinssätze

Kantons- und Gemeindesteuern

Bei den Kantons- und Gemeindesteuern wurden die Zinssätze für Vorauszahlungen und Vergütungen für das Steuerjahr 2024 erhöht. Derjenige für den Verzugszins wurde um ein Prozent angehoben:

Zinssätze
Steuerjahr Vergütung Verzug Vorauszahlung
2024 1,0 % 4,00 % 0,75 %
2023 0,5 % 3,00 % 0,25 %
2022 0,5 % 3,00 % 0 %
2021 0,5 % 3,00 % 0 %
2020 0,5 % *0 % *0,5 %
2019 0,5 % 3,00 % 0 %
2018 0,5 % 3,00 % 0 %
2017 3,00 % 3,00 % 0 %
2016 3,00 % 3,00 % 0,25 %
2015 3,00 % 3,00 % 0,25 %
* Besondere Entlastungsmassnahmen im 2020 wegen Coronavirus-Krise.

Direkte Bundessteuer

Bei der direkten Bundessteuer wurden der Rückerstattungszins (entspricht dem Vergütungszins im Kanton Bern), der Verzugszins sowie der Vergütungszins (entspricht dem Vorauszahlungszins im Kanton Bern) für das Kalenderjahr 2024 erhöht:

Zinssätze
Kalenderjahr Rückerstattung
(Vergütung)
Verzug Vergütung
(Vorauszahlung)
2024 4,75 % 4,75 % 1.25 %
2023 4,00 % 4,00 % 0 %
2022 4,00 % 4,00 % 0 %
2021 3,00 % 3,00 % 0 %
2020 3,00 % *0 % 0 %
2019 3,00 % 3,00 % 0 %
2018 3,00 % 3,00 % 0 %
2017 3,00 % 3,00 % 0 %
2016 3,00 % 3,00 % 0,25 %
2015 3,00 % 3,00 % 0,25 %
* Besondere Entlastungsmassnahmen im 2020 wegen Coronavirus-Krise.

Die Zinsen der früheren Jahre finden Sie in der Bezugsverordnung.

 

Berechnungsbeispiel mit Verzugszins

Jahr A: Total Steuerbetrag CHF 10'000; Verzugszins 4 % pa.

  • Betrag 1. Rate = CHF 4'000; Fälligkeit 20.5.; zahlbar bis 19.6.;
    Bezahlung in drei Teilraten (1'600 am 31.5.; 1'200 am 30.6.; 1'200 am 31.7.)
  • Betrag 2. Rate = CHF 3'000; Fälligkeit 20.8.; zahlbar bis 19.9.;
    Bezahlung in zwei Teilraten (1'600 am 30.9.; 1'400 am 31.10.)
  • Betrag 3. Rate = CHF 3'000; Fälligkeit 20.11.; zahlbar bis 19.12.;
    Bezahlung innerhalb Zahlungsfrist (3'000)
Berechnungsbeispiel mit Verzugszins
  31.5. 30.6. 31.7. 31.8. 30.9. 31.10. 30.11. Zins in CHF*
1. Rate CHF 4'000 zahlbar bis 19.6.                
bezahlt in CHF 1'600              
bezahlt in CHF   1'200           2.95
bezahlt in CHF     1'200         4.00
        0        
2. Rate CHF 3'000 zahlbar bis 19.9.                
bezahlt in CHF         1'600     3.65
bezahlt in CHF           1'400   4.65
3. Rate CHF 3'000 zahlbar bis 19.12.                
bezahlt in CHF             3'000  
Zinstotal               15.25
*Erläuterung: Berechnung der Zinsbeträge bei Zinssatz 4 %. Die Zinsberechnung erfolgt mit 360 Tagen.

1. Rate (CHF 4'000)

  • Während 11 Tagen (20.6. - 30.6.) 4 % Zins auf unbeglichenem (Rest-)Betrag
    von CHF 2'400 (= Zins CHF 2.95)
  • Während 1 Monat (1.7. - 31.7.) 4 % Zins auf unbeglichenem (Rest-)Betrag
    von CHF 1'200 (= Zins CHF 4.00)

2. Rate (CHF 3'000)

  • Während 11 Tagen (20.9. - 30.9.) 4 % Zins auf unbeglichenem (Rest-)Betrag
    von CHF 3'000 (= Zins CHF 3.65)
  • Während 1 Monat (1.10. - 31.10.) 4 % Zins auf unbeglichenem (Rest-)Betrag
    von CHF 1'400 (= Zins CHF 4.65)

3. Rate (CHF 3'000)

  • Rechtzeitig und vollständig bezahlt
Seite teilen