Logo Kanton Bern / Canton de BerneSteuern

Heirat

Steuerpflichtige Personen, die am 31. Dezember in ungetrennter Ehe leben, werden gemeinsam veranlagt. Die Partner/-innen erhalten deshalb bereits für das Jahr der Heirat eine gemeinsame Steuererklärung.

Bis zur Heirat erhalten die Partner/-innen getrennte Steuerrechnungen, nach der Veranlagung werden diese zusammengelegt. Die als ledig bezahlten Steuerraten der Eheleute werden in der Schlussabrechnung der gemeinsamen Steuerveranlagung automatisch berücksichtigt.

Links und Downloads

  • Eingetragene Partnerschaft

  • Trennung und Scheidung

Seite teilen