Steuerpflichtige Personen, die am 31. Dezember in ungetrennter Ehe leben, werden gemeinsam veranlagt. Die Partner/-innen erhalten deshalb bereits für das Jahr der Heirat eine gemeinsame Steuererklärung. Dabei werden Einkommen und Vermögen der Eheleute ohne Rücksicht auf den Güterstand zusammengerechnet.
Bis zur Heirat erhalten die Partner/-innen getrennte Steuerrechnungen, nach der Veranlagung werden diese zusammengelegt. Die Eheleute erhalten nach der Heirat nur noch gemeinsame Steuerrechnungen. Die als ledig bezahlten Steuerraten der Eheleute werden in der Schlussabrechnung der gemeinsamen Steuerveranlagung automatisch berücksichtigt. Durch die Heirat kann sich die Steuerbelastung insgesamt verändern.
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