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Eingetragene Partnerschaft

Personen in eingetragener Partnerschaft werden gleich wie verheiratete Personen besteuert.  

Personen in eingetragener Partnerschaft füllen eine gemeinsame Steuererklärung aus. Einkommen und Vermögen werden zusammengerechnet. Es kommen die Abzüge und Tarife für verheiratete Personen zur Anwendung.

Auf den Steuerformularen und in der Wegleitung wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit in der Regel darauf verzichtet, neben der Ehe auch den Zivilstand der eingetragenen Partnerschaft hervorzuheben. Personen in eingetragener Partnerschaft sind aber immer mitgemeint, wenn von Ehe, Ehefrau, Ehemann, Eheleuten, verheiratet, getrennt, geschieden, verwitwet usw. die Rede ist.

Folgerichtig haben Personen in eingetragener Partnerschaft beim Zivilstand «verheiratet» anzugeben. Bei getrennten oder aufgelösten eingetragenen Partnerschaften lautet der Zivilstand «getrennt» oder «geschieden». Ist der Partner bzw. die Partnerin verstorben, lautet der Zivilstand «verwitwet».

Links und Downloads

  • Heirat

  • Trennung und Scheidung

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