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Warum braucht es eine neue amtliche Bewertung, kurz NewAB?

Der Kanton Bern will die amtliche Bewertung modernisieren, weil das heutige System in mancherlei Hinsicht nicht mehr zeitgemäss ist.

Das heutige System ist in die Jahre gekommen

Das geltende Bewertungssystem besteht in seinen Grundzügen seit 1944. Eine durchgängig digitale Bewertung ist heute nicht gegeben: Das Verfahren basiert unter anderem auf detaillierten handschriftlichen Aufnahmeprotokollen, die Schätzer/-innen bei Vor-Ort-Besuchen erstellen. Zudem ist ein grosser Teil der Datengrundlagen noch nicht digitalisiert; Bewertungsakten werden von den Gemeinden teilweise in Papierform aufbewahrt und archiviert. Das aufwendige Verfahren ist komplex, kostenintensiv und für die Bürgerinnen und Bürger wenig nachvollziehbar.

Orientierung an anderen Kantonen

Auch andere Kantone stehen vor ähnlichen Herausforderungen bei der amtlichen Bewertung. Deshalb hat die Steuerverwaltung verschiedene kantonale Modelle verglichen. In der Variantenstudie erwies sich insbesondere das Modell des Kantons Luzern als geeignete Grundlage für eine vertiefte Prüfung. NewAB orientiert sich somit an einem Ansatz, der andernorts bereits erfolgreich in der Praxis angewendet wird. Das Berner Modell übernimmt jedoch nicht einfach die Luzerner Lösung, sondern passt sie gezielt an die bernischen Verhältnisse an.

Wegfall des Eigenmietwerts verändert die Ausgangslage

Mit der Volksabstimmung vom 28. September 2025 wurde die Abschaffung des Eigenmietwerts beschlossen. Dadurch verliert die amtliche Bewertung einen grossen Teil ihrer bisherigen steuerlichen Bedeutung, da sie auf die Einkommensteuer keine Auswirkung mehr hat. Das spricht zusätzlich dafür, das heutige teure und aufwendige Verfahren durch ein schlankeres System zu ersetzen.

Umsetzung mit der Steuergesetzrevision 2029

Der Regierungsrat will NewAB im Rahmen der Steuergesetzrevision 2029 umsetzen. Die erste Neubewertung nach NewAB wäre somit voraussichtlich ab 2031 möglich. Wird NewAB nicht eingeführt, müsste eine nächste allgemeine Neubewertung weiterhin nach dem bestehenden, aufwendigen Verfahren durchgeführt werden.

Digitalisierung und Nutzung bestehender Daten

NewAB greift auf bereits vorhandene digitale Daten zurück, etwa auf Gebäudeversicherungswerte und statistisch ermittelte Landwerte. Dadurch können viele Bewertungen weitgehend automatisiert erfolgen. Vor-Ort-Besuche werden künftig nur noch in Ausnahmefällen nötig sein. Ziel ist ein zeitgemässes, verständliches und wirtschaftlicheres Bewertungssystem.

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