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Entwicklungsprozess und Zeitplan

Die gesetzlichen Grundlagen für NewAB sollen nach aktueller Planung 2029 in Kraft treten. Die Konzeptphase wurde bereits 2023 gestartet.

Die Arbeiten zur Vereinfachung der amtlichen Bewertung laufen bereits seit mehreren Jahren. Auslöser waren sowohl politische Forderungen als auch der von der Finanzdirektion erkannte Handlungsbedarf.

Seit 2023: Konzept und Prototyp
Im Jahr 2023 startete die Konzeptphase. Dabei wurde NewAB fachlich und technisch ausgearbeitet und als Prototyp mit den heutigen amtlichen Werten verglichen. Die Tests haben bestätigt, dass das neue System technisch umsetzbar ist.

Die vorberatende Finanzkommission des Grossen Rates wurde bereits in den Erarbeitungsprozess einbezogen.

2026: Vernehmlassung zur Steuergesetzrevision 2029
Aktuell läuft das Vernehmlassungsverfahren zur Steuergesetzrevision 2029. Der Gesetzesentwurf wird öffentlich zur Stellungnahme vorgelegt. Die eingegangenen Rückmeldungen werden ausgewertet und können in die weitere Ausarbeitung der Vorlage einfliessen.

2027–2028: Beratung im Grossen Rat
Anschliessend soll der Grosse Rat die Gesetzesvorlage in zwei Lesungen beraten. Dabei kann das Kantonsparlament Änderungen an der Vorlage beschliessen.

1. Januar 2029: geplantes Inkrafttreten
Das Inkrafttreten der gesetzlichen Grundlagen für NewAB ist nach aktueller Planung auf den 1. Januar 2029 vorgesehen.

Voraussichtlich ab 2031: erste Neubewertung nach NewAB
Das Inkrafttreten der gesetzlichen Grundlagen bedeutet nicht, dass Grundstücke bereits 2029 automatisch einen neuen amtlichen Wert erhalten. Die erste Neubewertung nach dem neuen System ist nach aktuellem Projektstand voraussichtlich ab 2031 vorgesehen.

Diese Seite wird laufend aktualisiert, sobald neue Erkenntnisse oder Entscheide vorliegen. 

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