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Pensionierung

Ab der Pensionierung wird eine Rente oder Pension bezogen. Diese ist als Einkommen zu versteuern. Im Jahr der Pensionierung ist in der Steuererklärung einerseits das Erwerbseinkommen bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses, andererseits die neu ausbezahlte Rente bzw. Pension bis zum 31. Dezember des Steuerjahres zu deklarieren.

Renten und Pensionen sind mit dem vollen Betrag zu deklarieren. Für Renten, die nicht zu 100% steuerbar sind, berechnet die Steuerverwaltung den steuerbaren Anteil der Rente von Amtes wegen. Der entsprechende Prozentsatz ist in der Wegleitung zu finden. Der steuerbare Anteil wird in der Veranlagungsverfügung ausgewiesen. Neu fliessende Renten und Pensionen aus der 2. Säule sind immer zu 100% steuerbar.

TaxInfo: Berufliche Vorsorge

TaxInfo: Säule 3a

TaxInfo: Rentenaufschub, Rentenvorbezug

Neue Besteuerung von Leibrenten

Ab dem Steuerjahr 2025 gilt eine neue Regelung zur Ermittlung des steuerbaren Ertragsanteils. Diese Änderung führt dazu, dass die steuerpflichtigen Personen nicht mehr (wie zuvor) 100 % ihrer Leibrente deklarieren müssen, sondern nur noch den Ertragsanteil.

TaxInfo: Besteuerung von Leibrenten und Verpfründung ab dem Steuerjahr 2025
 

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