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Vorsorge

In der Steuererklärung sind u.a. Einzahlungen in die Pensionskasse (beispielsweise Einkauf BVG bzw. 2. Säule) und in eine Einrichtung der gebundenen und steuerbegünstigten Selbstvorsorge d.h. einer Säule 3a abzugsberechtigt.

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und selbstständig Erwerbstätige können folgende in die Säule 3a einbezahlte Beiträge abziehen (die Werte gelten ab Jahr 2023):

  • jährlich bis CHF 7'056, wenn sie einer Einrichtung der beruflichen Vorsorge (2. Säule / BVG) angehören
  • jährlich bis 20 % des Erwerbseinkommens, maximal CHF 35'280, wenn sie keiner Einrichtung der beruflichen Vorsorge (2. Säule / BVG) angehören.

Es ist wichtig, dass die Zahlungen im Kalenderjahr verarbeitet werden, für welches der Abzug geltend gemacht wird. Dieser Abzug kann bis zum 69. (Frauen) bzw. 70. (Männer) Altersjahr beansprucht werden, wenn ein Erwerbseinkommen erzielt wird, und zwar unabhängig vom Zivilstand.

Renten der Pensionskassen (2. Säule) oder Renten aus einer gebundenen Vorsorgeversicherung (Säule 3a) werden zusammen mit dem übrigen Einkommen besteuert. Kapitalleistungen aus Vorsorge (2. Säule/ Säule 3a) werden gesondert vom übrigen Einkommen zum Vorsorgetarif besteuert.  

Wollen Sie überschlagsmässig wissen, wie hoch Ihre Sonderveranlagung aus Kapitalleistungen / Kapitalabfindungen aus Vorsorge (z.B. bezüglich 2. Säule oder Säule 3a) sein wird? Der Steuerrechner Sonderveranlagung Vorsorge gibt Auskunft.

TaxInfo: Berufliche Vorsorge

TaxInfo: Säule 3a

Ihre Frage – unsere Antwort

Für die Bildung einer Säule 3a ist vorausgesetzt, dass der Vorsorgenehmer bzw. die Vorsorgenehmerin erwerbstätig ist sowie für das Erwerbseinkommen in der Schweiz der AHV/IV-Pflicht untersteht. IV-Rentenbezüger/-innen, welche kein Erwerbseinkommen erzielen, können nur Beiträge an die Säule 3a leisten, wenn sie die Erwerbstätigkeit nicht gänzlich, sondern nur vorübergehend unterbrochen haben. Sobald sie jedoch auf Dauer invalid geworden sind, können keine Beiträge mehr geleistet und steuerlich in Abzug gebracht werden.

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