Der zu Vergleichszwecken heranzuziehende maximale Gewinnsteuersatz ergibt sich aus einer Kantonssteuer, einer Gemeindesteuer, einer Kirchensteuer sowie der direkten Bundessteuer (8.5%). Aufgrund der unterschiedlichen Steueranlagen kann der maximale Gewinnsteuersatz je nach Gemeinde variieren. Die Steueranlage der Stadt Bern liegt ziemlich genau im Kantonsdurchschnitt und es ist üblich, bei interkantonalen und internationalen Vergleichen die Tarife des Kantons-Hauptortes heranzuziehen. Der maximale Gewinnsteuersatz liegt in der Stadt Bern heute bei rund 20,54%.
Die folgende Darstellung zeigt die interkantonale Rangierung des Kantons Bern zu den ordentlichen Gewinnsteuersätzen:
| Satz 2024 in % | Satz Vorjahr in % | Δ Satz Vorjahr | Rang 2024 | Rang Vorjahr | Δ Rang Vorjahr |
| 20.53% | 21.04% | -0.51% | 26 | 26 | 0 |
Ergänzend dargestellt sind unten die STAF-Entlastungsmassnahmen der Kantone und die daraus resultierenden (tieferen) Gewinnsteuersätze für Unternehmen, die von den neuen Instrumenten maximal profitieren.
Überblick Gewinnsteuersätze und STAF-Massnahmen per Steuerjahr 2024 (Quellen: Steuermäppchen 2024 - Besteuerung der juristischen Personen - Entlastungsbegrenzung (ESTV) sowie Berner Steuermonitor 2024 der KPMG):

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