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BE-Login für Treuhänder/-innen und Vertreter/-innen

BE-Login für Treuhänderinnen und Treuhänder sowie Vertreterinnen und Vertreter bietet die richtige Unterstützung für das Ausfüllen von Steuererklärungen für Kundinnen und Kunden sowie Drittpersonen.

Treuhänderinnen und Treuhänder

Führen Sie ein Treuhandbüro mit mehreren Mitarbeitenden? In BE-Login können Sie die Steuererklärungen Ihrer Kundinnen und Kunden einfacher handhaben.

Der Dienst beinhaltet die Mitarbeiterverwaltung, die Delegation von Berechtigungen, die Übersicht über Termine, den Arbeitsstand, die Sammel-Fristverlängerungen und auch das Ausfüllen der Steuererklärungen von Kundinnen und Kunden mit TaxMe-Online.

Nach der Aktivierung der Mitarbeitendenverwaltung im BE-Login können Sie  

  • Ihre Mitarbeitenden erfassen und individuell berechtigen. Alle Mitarbeitenden erhalten einen eigenen, sicheren Zugang mit Passwort und Codeliste / SMS-Code
  • die Administration dieser Mitarbeitenden-Logins selbstständig erledigen (Passwort zurücksetzen, neue Codeliste erstellen usw.)
  • mit einem Klick Fristverlängerungen für Kundinnen und Kunden beantragen
  • alle Steuererklärungen von Kundinnen und Kunden erfassen und Mitarbeitenden zuweisen
  • die Steuererklärungen online ausfüllen und Belege hochladen

Sie benötigen keinen steuerlichen Bezug zum Kanton Bern, Sie können auch als ausserkantonales Treuhandbüro diesen Dienst für Ihre Berner Kundinnen und Kunden nutzen.

Als Treuhänderin oder Treuhänder dürfen Sie die Steuererklärungen für Privatpersonen nicht freigeben und einreichen. Wenn diese Personen jedoch bei BE-Login registriert sind, können sie dies selber machen, sobald Sie mit dem Ausfüllen fertig sind.

Vertreterinnen und Vertreter

Füllen Sie die Steuererklärung auch für Familienmitglieder und/oder Bekannte aus? Oder arbeiten Sie für eine Organisation und füllen die Steuererklärung für Drittpersonen aus?
In BE-Login können Sie die Steuererklärungen von natürlichen Personen, von virtuellen Steuersubjekten (Erbengemeinschaften, Miteigentum usw.) sowie von juristischen Personen auf einfache Weise einbinden, ausfüllen und zentral verwalten. Sämtliche für Sie relevanten Steuererklärungen sind mit einem Login verfügbar.

Sie können beim Ausfüllen der Steuererklärung Belege hochladen.

Sie dürfen die Steuererklärungen für Drittpersonen nicht selber freigeben und einreichen. Wenn diese Personen jedoch bei BE-Login registriert sind, können sie dies selber machen, sobald Sie mit dem Ausfüllen fertig sind.

  • BE-Login: Leitfaden zum Online-Ausfüllen der Steuererklärung für Drittpersonen

  • BE-Login: Leitfaden zum Online-Ausfüllen der Steuererklärung durch Mitarbeitende

Zugang zu BE-Login

Damit Sie diese Dienste nutzen können, benötigen Sie eine Registrierung für BE-Login.

  • Sind Sie bereits registriert, dann loggen Sie sich ein BE-Login starten.
  • Haben Sie noch keinen Zugang zum BE-Login? Interessiert? Informationen zu Registrierung, Datenschutz und zu den Nutzungsbedingungen BE-Login starten
  • Im Bereich Steuern «Weitere Steuererklärungen» können Sie danach die Steuererklärungen von Drittpersonen ausfüllen.

Mitarbeitenden-Login

Mit der Umstellung auf BE-Login melden Sie sich ebenfalls dort an.
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Steuererklärung für Erben- und Miteigentümergemeinschaften, Personengesellschaften (virtuelle Steuersubjekte)

Neu können Sie die Steuererklärung für virtuelle Steuersubjekte mit und ohne BE-Login vollständig elektronisch freigeben und einreichen.

Steuererklärung für Erben- und Miteigentümergemeinschaften, Personengesellschaften

Als Treuhänderin oder Treuhänder dürfen Sie die Steuererklärung Ihrer Kundinnen und Kunden elektronisch freigeben und den beteiligten Personen ihre Anteile mitteilen. Die beteiligten Pesonen bestätigen die Richtigkeit und Vollständigkeit ihrer Anteile in ihrer persönlichen Steuererklärung.

Für Dr.-Tax-Kundinnen und -Kunden gibt es zurzeit jedoch keine Online-Anbindung der Steuererklärung für Personengesellschaften, Erben- und Miteigentümergemeinschaften. Diese Steuererklärung muss in Papierform eingereicht werden.

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