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Schuldner der steuerbaren Leistung

Schuldner der steuerbaren Leistung (SSL) sind Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber (natürliche oder juristische Personen), Versicherer, Vorsorgeeinrichtungen usw. Die geschuldete Einkommenssteuer von Bund, Kanton und Gemeinde wird dem Arbeitnehmer oder der Arbeitnehmerin (steuerpflichtige Person) durch den SSL direkt vom Lohn abgezogen und der Steuerverwaltung des Kantons Bern überwiesen.

Der SSL übernimmt wichtige Aufgaben im Quellensteuer-Verfahren. Er haftet für die korrekte Erhebung, Abrechnung und Entrichtung der Quellensteuer.

Checkliste SSL

Elektronische Abrechnung

Der SSL kann die Quellensteuer über BE-Login oder über das einheitliche Lohnmeldeverfahren (ELM Quellensteuer) abrechnen. Bei elektronischer Abrechnung profitiert der SSL von einer Bezugsprovision von 2 % des abgelieferten Quellensteuerbetrages.

Papierformulare

Der SSL kann zur Abrechnung der Quellensteuer das zur Verfügung gestellte Papierformular verwenden. In diesem Fall beträgt die Bezugsprovision 1% des abgelieferten Quellensteuerbetrages.

TaxInfo: Quellensteuer – Übersicht

Links und Downloads

  • Gesetzesrevision 2021 der Quellensteuer

  • Quellensteuer abrechnen

  • Rundschreiben Dezember 2023

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