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Steuern für juristische Person berechnen

Berechnen Sie die Steuern für juristische Personen wie Kapitalgesellschaften und Genossenschaften sowie Vereine, Stiftungen und übrige juristische Personen.

Kapitalgesellschaften und Genossenschaften

Rechner Gewinn- und Kapitalsteuern

Dieses Berechnungsschema ist allgemeiner Art und kann von der Steuerrechnung abweichen. Es stellt lediglich einen Annäherungswert dar.

Vereine, Stiftungen und übrige juristische Personen

Gewinnsteuer

Die einfache Gewinnsteuer beträgt 2 % des Reingewinnes. Zur Berechnung der geschuldeten Kantons- bzw. Gemeindesteuer multiplizieren Sie die einfache Gewinnsteuer mit der Steueranlage des Kantons, der Gemeinde und der Kirchgemeinde.

Bei der direkten Bundessteuer beträgt die Gewinnsteuer 4,25 % des Reingewinns. Bei den Kantons- und Gemeindesteuern sind Gewinne bis CHF 20'000 steuerfrei. Bei der direkten Bundessteuer gilt das nur dann, wenn die Institution ideelle Zwecke verfolgt. Verfolgt sie keine ideellen Zwecke, sind nur die Gewinne bis CH 5'000 steuerfrei.

Diese Freigrenze ist nicht gleichzusetzen mit einer Steuerbefreiung. Übersteigt der steuerbare Reingewinn die Freigrenze, ist der gesamte Reingewinn steuerbar.

Kapitalsteuer

Die einfache Kapitalsteuer beträgt bis und mit Steuerjahr 2019 0,3 Promille. Ab Steuerjahr 2020 beträgt der ordentliche Kapitalsteuersatz 0,05 Promille.

Die Besteuerung der Vereine, Stiftungen und übrigen juristischen Personen beginnt bei einem Eigenkapital von CHF 77'000.

Links und Downloads

  • Gewinn und Kapital für Unternehmen angeben

  • Gewinn und Kapital für Vereine angeben

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