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Steuern für juristische Person berechnen

Berechnen Sie die Steuern für juristische Personen wie Kapitalgesellschaften und Genossenschaften sowie Vereine, Stiftungen und übrige juristische Personen.

Kapitalgesellschaften und Genossenschaften

Rechner Gewinn- und Kapitalsteuern (ESTV)

Dieses Berechnungsschema ist allgemeiner Art und kann von der Steuerrechnung abweichen. Es stellt lediglich einen Annäherungswert dar.

Vereine, Stiftungen und übrige juristische Personen

Gewinnsteuer

Die einfache Gewinnsteuer bei den Kantons- und Gemeindesteuern beträgt 2 % des Reingewinnes. Gewinne unter 20'000 Franken (bis und mit Steuerjahr 2023) resp. CHF 20'800 (ab Steuerjahr 2024) werden nicht besteuert. Zur Berechnung der geschuldeten Kantons- bzw. Gemeindesteuer multiplizieren Sie die einfache Gewinnsteuer mit der Steueranlage des Kantons, der Gemeinde und der Kirchgemeinde.

Bei der direkten Bundessteuer beträgt die Gewinnsteuer 4,25 % des Reingewinns. Gewinne von juristischen Personen mit ideellen Zwecken werden nicht besteuert, sofern sie höchstens CHF 20’000 betragen und ausschliesslich und unwiderruflich diesen Zwecken gewidmet sind. Verfolgt sie keine ideellen Zwecke, sind nur die Gewinne unter CHF 5'000 steuerfrei.

Diese Freigrenze ist nicht gleichzusetzen mit einer Steuerbefreiung. Übersteigt der steuerbare Reingewinn die Freigrenze, ist der gesamte Reingewinn steuerbar.

Kapitalsteuer

Die einfache Steuer der Kapitalsteuer beträgt 0,05 Promille.

Die Besteuerung der Vereine, Stiftungen und übrigen juristischen Personen beginnt bis und mit Steuerjahr 2023 bei einem Eigenkapital von CHF 77'000 und ab Steuerjahr 2024 von CHF 80'000.

Links und Downloads

  • Gewinn und Kapital für Unternehmen angeben

  • Gewinn und Kapital für Vereine angeben

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