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Steuern für Privatperson berechnen

Berechnen Sie die Steuern auf dem steuerbaren Einkommen und Vermögen (für Privatpersonen, selbstständig Erwerbstätige und Landwirte) nach Abzug der Aufwendungen und allgemeinen Abzüge sowie der Sozialabzüge. 

Von der Vermögenssteuer ausgenommen sind der Kapitalwert wiederkehrender Leistungen sowie der Hausrat und persönliche Gebrauchsgegenstände.

Mit dieser Berechnungsmöglichkeit werden keine Sonderfälle wie Steuerausscheidung und Vermögenssteuerbremse nach Art. 66 des Steuergesetzes mitberücksichtigt.

Wenn Sie Ihre Steuererklärung online ausfüllen, sehen Sie im Abschnitt «Ergebnisse» eine provisorische Steuerberechnung. Diese zeigt Ihnen basierend auf den eingetragenen Werten die voraussichtlichen Steuerbeträge für die Kantons-, Gemeinde- und Kirchensteuern sowie die direkte Bundessteuer für das betreffende Jahr auf.

Hinweis

Mit der Steuertarif-Tabelle ermitteln Sie die einfache Steuer anhand des steuerbaren Einkommens.

Die Steuertarife finden Sie im TaxInfo: Tarif Einkommenssteuer

Die Steueranlagen (Kanton, Gemeinde und Kirche separat) werden mit der Einfachen Steuer multipliziert, womit sich die effektiv zu bezahlenden Kantons-, Gemeinde- und Kirchensteuern ergeben.

Nutzen Sie unsere Online-Steuerrechner.

Links und Downloads

  • Vermögenssteuerbremse

  • Artikel 66 des Steuergesetzes

  • Steuerrechner Eidg. Steuerverwaltung (alle Kantone)

  • Steuerrechner Comparis.ch (alle Kantone)

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