Berechnen Sie die Steuern auf dem steuerbaren Einkommen und Vermögen (für Privatpersonen, selbstständig Erwerbstätige und Landwirte) nach Abzug der Aufwendungen und allgemeinen Abzüge sowie der Sozialabzüge.
Von der Vermögenssteuer ausgenommen sind der Kapitalwert wiederkehrender Leistungen sowie der Hausrat und persönliche Gebrauchsgegenstände.
Mit dieser Berechnungsmöglichkeit werden keine Sonderfälle wie Steuerausscheidung und Vermögenssteuerbremse nach Art. 66 des Steuergesetzes mitberücksichtigt.
Wenn Sie Ihre Steuererklärung online ausfüllen, sehen Sie im Abschnitt «Ergebnisse» eine provisorische Steuerberechnung. Diese zeigt Ihnen basierend auf den eingetragenen Werten die voraussichtlichen Steuerbeträge für die Kantons-, Gemeinde- und Kirchensteuern sowie die direkte Bundessteuer für das betreffende Jahr auf.
Hinweis
Steuertarife (inklusive detailliertem Berechnungsbeispiel)
Mit der Steuertariftabelle wird basierend auf der Höhe des steuerbaren Einkommens oder Vermögens die Einfachen Steuer ermittelt.
Die Steueranlagen (Kanton, Gemeinde und Kirche separat) werden mit der Einfachen Steuer multipliziert, womit sich die effektiv zu bezahlenden Kantons-, Gemeinde- und Kirchensteuern ergeben.