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Automatischer Informationsaustausch (AIA)

Am 1. Januar 2017 sind in der Schweiz die gesetzlichen Grundlagen für den internationalen automatischen Informationsaustausch in Steuersachen (AIA) in Kraft getreten. Mit Hilfe des neuen globalen AIA-Standards soll die grenzüberschreitende Steuerhinterziehung verhindert werden.

Seit dem Kalenderjahr 2018 erhalten die schweizerischen Steuerbehörden in einem automatisierten Verfahren Auskünfte über ausländische Bankkonten sowie Konten bei kollektiven Anlageinstrumenten und Versicherungsgesellschaften) und deren Inhaber. Betroffen sind in der Schweiz ansässige Privatpersonen und juristische Personen, die beispielsweise über ein Bankkonto in einem EU-Land verfügen. Der automatische Informationsaustausch führt dazu, dass auch der Steuerverwaltung des Kantons Bern nicht deklarierte Konten im Ausland bekannt werden. Die Steuerverwaltung wird entsprechende Informationen prüfen und für bisher nicht deklarierte Einkommen/Vermögen gegebenenfalls ein Nach- und Strafsteuerverfahren einleiten.

Selbstanzeige

Die steuerpflichtigen Personen können die Steuerbehörden von sich aus auf eigenes Einkommen oder Vermögen hinweisen, welches sie in den vergangenen Jahren nicht oder nur teilweise deklariert haben. Wenn die Hinterziehung der Steuerverwaltung noch nicht bekannt ist und die betroffene Person die Steuerverwaltung bei der Feststellung der Verhältnisse vorbehaltslos unterstützt, bleibt die Hinterziehung bei der erstmaligen Selbstanzeige straflos. Bei jeder weiteren Selbstanzeige beträgt die Busse ein Fünftel der hinterzogenen Steuer.

Links und Downloads

  • Straflose Selbstanzeige

  • Fragen und Antworten zum Automatischen Informationsaustausch (AIA)

  • Automatischer Informationsaustausch (Website ESTV)

  • Wegleitung der ESTV zum AIA

  • Partnerstaaten AIA (Staatssekretariat für internationale Finanzfragen SIF)

  • Merkblatt Steueridentifikationsnummer beim Automatischen Informationsaustausch

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