Wer ein Eigenheim bewohnt, versteuert den sogenannten Eigenmietwert als Einkommen. Dieser Mietwert entspricht dem Betrag, den die Eigentümerin bzw. der Eigentümer bei Fremdvermietung erwirtschaften würde, bzw. was ein Mieter oder eine Mieterin als Miete bezahlen müsste.
In der Gesetzgebung von Bund und Kanton gibt es einen wichtigen Unterschied: So erlaubt das bernische Steuergesetz, Eigenmietwerte unter Berücksichtigung der Förderung nach Eigentumsbildung und Selbstvorsorge massvoll festzulegen. Für den Bund gilt hingegen die Forderung nach Besteuerung zum Marktwert. Diese unterschiedlichen gesetzlichen Vorgaben bewirken, dass jeweils zwei verschiedene Eigenmietwerte festgesetzt werden: ein etwas höherer für die direkte Bundessteuer und ein tieferer für die Kantons- und Gemeindesteuern.
Bei Zweitwohnungen kommt seit dem 1. Januar 2011 ausschliesslich der etwas höhere Mietwert für die direkte Bundessteuer zur Anwendung. Die im Steuergesetz vorgesehene Förderung der Eigentumsbildung gilt somit nur für Liegenschaften, die als Wohnsitz dienen.