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Zahlungsfristen

Die drei Ratenrechnungen (akonto) für die  Einkommens- und Vermögenssteuern sowie die Schlussabrechnung und die Rechnung der direkten Bundessteuer sind jeweils in 30 Tagen zahlbar.

Ratenrechnungen

Für die Einkommens- und Vermögenssteuern (Kanton und Gemeinde) für das laufende Steuerjahr werden mit drei Ratenrechnungen erhoben. Sie sind jeweils am 20. Mai, 20. August und 20. November fällig und innert 30 Tagen zu zahlen.

Möchten Sie die Raten in Teilen zahlen, dann können Sie im E-Banking mit der Referenznummer Teilzahlungen leisten. Oder Sie bestellen zusätzliche QR-Rechnungen für Ihre Zahlungen.

Direkte Bundessteuer

Die provisorische Rechnung für die geschuldete direkte Bundessteuer ist am 1. März des Folgejahres fällig und innert 30 Tagen zahlbar.

Die Schlussabrechnung ist innert 30 Tagen zahlbar. Wenn Sie die Zahlung nicht innerhalb dieser Frist leisten können, benötigen Sie eine Zahlungserleichterung.

Übrige Steuerarten

Die Rechnungen für die übrigen Steuerarten/Forderungen sind innert 30 Tagen nach Fälligkeit zu zahlen.

Links und Downloads

  • Rechnungsarten

  • Einzahlungsscheine bestellen

  • Zahlungserleichterung beantragen

  • Finanzielle Notlage

  • Steuererlass  beantragen

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