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Rechnungen zu den Steuern

Ratenrechnungen, Rechnungen für die direkte Bundessteuer, provisorische Abrechnungen und Schlussabrechnungen kurz erklärt.

Ratenrechnungen für das laufende Steuerjahr

Sie erhalten pro Jahr drei Ratenrechnungen (Mai, August und November) für die Kantons- und Gemeindesteuern (Einkommens- und Vermögenssteuern). Es sind provisorische Akontozahlungen (wie eine Anzahlung) für das aktuelle Steuerjahr.

Die Ratenrechnungen machen 40 %, 70 % und 100 % des voraussichtlich geschuldeten Rechnungsbetrages aus, abzüglich bisher geleisteter Zahlungen. Basis ist eine frühere Veranlagung, eine Selbstschatzung oder eine provisorische Veranlagung.

Bezahlen Sie die Rechnung innerhalb von 30 Tagen, damit Sie keinen Verzugszins bezahlen müssen. Dieser ist bei verspäteter Zahlung oder einer Teilzahlung geschuldet und wird mit der Schlussabrechnung in Rechnung gestellt. Bezahlen Sie eine Ratenrechnung nicht oder nur teilweise, dann wird der offene Rechnungsbetrag der nächsten Rate angerechnet.

Ist der Betrag der Rate kleiner als 50 Franken (erste und zweite Rate) bzw. kleiner als 20 Franken (dritte Rate), übertragen wir den Betrag automatisch auf die nächste Ratenrechnung.  

Berechnung der Raten

Die drei Ratenrechnungen werden anhand der zuletzt eingereichten Steuererklärung oder einer früheren Veranlagung berechnet. Es lohnt sich somit, die Steuererklärung früh einzureichen, damit wir für die Berechnung der Ratenrechnungen die aktuellen Daten verwenden können.

Wenn Sie mit tieferen steuerbaren Einkünften im laufenden Jahr rechnen, können Sie die Ratenrechnungen von sich aus kürzen und nur jenen Teil der Rechnung bezahlen, der voraussichtlich für das Steuerjahr geschuldet sein wird.  

Bezahlen der Raten

Wenn Sie über E-Banking bezahlen, können Sie dieselbe Referenznummer nutzen und den Betrag abändern und somit Teilzahlungen erfassen. Sie können auch leere QR-Rechnungen für Ihre Zahlungen bestellen. Beachten Sie jedoch, dass ein Verzugszins anfällt, wenn Sie zu wenig einzahlen.

Wichtig: Die Referenznummer bezieht sich immer nur auf ein Steuerjahr und muss für das nächste Steuerjahr angepasst werden.

Gegen die Ratenrechnungen können Sie keine Einsprache erheben.

QR-Rechnungen für Ihre Zahlungen bestellen

Rechnung für die direkte Bundessteuer

Die provisorische Akontorechnung für die direkte Bundessteuer erhalten Sie im Februar nur, wenn sie für das Steuerjahr voraussichtlich mindestens 300 Franken zahlen. Die Berechnung basiert auf der zuletzt eingereichten Steuererklärung oder einer früheren Veranlagung. Die Rechnungen sind innert 30 Tagen zahlbar. Nach diesen 30 Tagen wird Verzugszins berechnet.

Wer im Februar keine Rechnung erhält, zahlt entweder keine direkte Bundessteuer oder wird diese mit der Schlussabrechnung erhalten. Die definitive Abrechnung erfolgt mit der Schlussabrechnung.  

Schlussabrechnung

Die Schlussabrechnung zeigt die insgesamt geschuldeten Einkommens- und Vermögenssteuern für das entsprechende Steuerjahr, aufgeteilt nach Kanton/Gemeinde und Bund (zwei separate Berechnungen).

Die geleisteten Ratenzahlungen/Vorauszahlungen für das entsprechende Steuerjahr (drei Ratenzahlungen für Kanton/Gemeinde und die provisorische Abrechnung der direkten Bundessteuer) sind abgezogen.

Sie sehen im Total, welche Restbeträge Sie für Kanton/Gemeinde und Bund noch zahlen müssen.

Prüfen Sie die Schlussabrechnung und die Veranlagungsverfügung. Wenn Sie nicht einverstanden sind, reichen Sie innerhalb von 30 Tagen eine Einsprache ein. Sie können dies schriftlich oder via BE-Login tun.

Bezahlen der Schlussabrechnung

Sie haben 30 Tage Zeit, die Schlussabrechnung zu bezahlen. Danach verrechnen wir Ihnen Verzugszins.

Haben wir Ihnen zu hohe Ratenrechnungen geschickt, und Sie haben diese bezahlt, erhalten Sie die Differenz mit Vergütungszins zurück.

Stellen wir bei der Schlussabrechnung fest, dass wir Ihnen zu tiefe Raten geschickt haben, zahlen Sie die Differenz mit der Schlussabrechnung. In diesem Fall schulden Sie keinen Verzugszins.

Provisorische Abrechnung

Diese Aufstellung für die Kantons- und Gemeindesteuern erhalten Sie nur bei einem Guthaben (beispielsweise Verrechnungssteuerguthaben). Sie dient zu Ihrer Information. Guthaben über 1'000 Franken werden rückerstattet, kleinere Guthaben auf die Schlussabrechnung übertragen.

Termine und Fälligkeiten

Termine und Fälligkeiten
Rechnungsart Fälligkeit Zahlbar bis
Erste Rate 20. Mai 30 Tage nach Fälligkeit
Zweite Rate 20. August 30 Tage nach Fälligkeit
Dritte Rate 20. November 30 Tage nach Fälligkeit
Direkte Bundessteuer 1. März Folgejahr / laufend 30 Tage nach Fälligkeit
Schlussabrechnung laufend 30 Tage nach Fälligkeit
Andere Steuerforderungen laufend 30 Tage nach Fälligkeit

Links und Downloads

  • Einsprache erheben

  • Zahlungserleichterungen beantragen

  • Was geschieht nach dem Ausfüllen der Steuererklärung

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