Erledigen Sie Ihre Steuererklärung online und übermitteln Sie Ihre Daten einfach und sicher mit wenigen Klicks.
Hinweis
Wer für die Steuererklärung eine Fristverlängerung bis 15. Juli 2025 beantragt hatte, kann die Steuererklärung bis 15. August 2025 einreichen, ohne dass eine Mahnung erfolgt. Dies, weil die Anmeldung bei BE-Login und damit zum elektronischen Ausfüllen der Steuererklärung wegen einer technischen Störung erschwert war. Die Störung ist inzwischen behoben.
Eine zusätzliche Fristverlängerung bis zum 15. August 2025 ist nicht erforderlich – bereits erfasste Fristverlängerungen bis zum 15. Juli 2025 gelten automatisch bis Mitte August. Bereits eingereichte kostenpflichtige Fristverlängerungen bleiben gültig.
Steuerpflichtige Personen, die ihre Frist beispielsweise bis zum 15. September 2025 oder spätestens bis zum 15. November 2025 verlängert haben oder dies noch planen, sind von dieser vorübergehenden Massnahme nicht betroffen.
Schritt1
Damit Sie die Steuererklärung ausfüllen können, loggen Sie sich ein bei BE-Login
Bitte verwenden Sie immer die aktuellsten Browserversionen.
BE-Login mit AGOV
Der Kanton Bern verwendet für den Zugang zu seinen E-Services ausschliesslich AGOV, das Behörden-Login der Schweiz, www.be.ch/agov.
Für den Wechsel auf AGOV werden Sie Schritt für Schritt durch den Prozess begleitet. Bei Unklarheiten hilft Ihnen unser Leitfaden.
Der Wechsel auf AGOV ist zwingend nötig, um BE-Login weiter zu nutzen. An der Nutzung Ihrer E-Services und an Ihren bisher hinterlegten Daten ändert sich nichts.
Wenn Sie noch nicht bei BE-Login registriert sind, benötigen Sie die Angaben auf Ihrem Brief zur Steuererklärung:
- ZPV-Nummer
- Fall-Nummer
- ID-Code
Sobald Sie Ihre Zugangsdaten eingegeben haben, werden Sie automatisch zur Registrierung weitergeleitet. Geben Sie einmalig Ihre AHV-Nummer (Sie finden diese beispielsweise auf Ihrer Versicherungskarte) und eine E-Mail-Adresse an.
Schritt2
TaxMe-Online führt Sie Schritt für Schritt durch die Steuererklärung. Falls Sie diese bereits im Vorjahr online ausgefüllt haben, sind gewisse Einträge wie Bankkonten bereits vorerfasst und müssen nur noch überprüft und ergänzt werden.
Sie können die Bearbeitung der Steuererklärung beliebig oft unterbrechen. Ihre Eingaben werden automatisch gespeichert.
Sind Sie unsicher bei einzelnen Schritten? Dann finden Sie Hilfe in der elektronischen Wegleitung, die auf jeder Seite beim roten «i»-Symbol verlinkt ist.
Schritt3
Alle nötigen Dokumente laden Sie direkt in TaxMe-Online hoch. Belege und Unterlagen auf Papier können Sie ganz einfach mit Ihrem Smartphone fotografieren und übertragen oder via Computerablage hochladen. Sie müssen nichts per Post einreichen.
Laden Sie nur die verlangten Belege hoch. Sollte die Steuerverwaltung für die Veranlagung zusätzliche Dokumente benötigen, werden diese bei Ihnen nachgefordert. Sie können diese dann ebenfalls online einreichen.
Leitfaden «Belege elektronisch nachreichen»
Schritt4
Wenn Sie alles erfasst haben, geben Sie Ihre Steuererklärung elektronisch frei. Die Übermittlung erfolgt über eine sichere, verschlüsselte Verbindung wie beim E-Banking.
Erst dann werden Ihre Daten und die hochgeladenen Belege an die Steuerverwaltung übermittelt. Wenige Augenblicke nach dem Übermitteln erhalten Sie eine Bestätigung per E-Mail.
Weitere Hilfsmittel zum Ausfüllen der Steuererklärung
Hinweis
Wer für die Steuererklärung eine Fristverlängerung bis 15. Juli 2025 beantragt hatte, kann die Steuererklärung bis 15. August 2025 einreichen, ohne dass eine Mahnung erfolgt. Dies, weil zurzeit die Anmeldung bei BE-Login und damit zum elektronischen Ausfüllen der Steuererklärung wegen einer tech-nischen Störung erschwert ist. Eine zusätzliche Fristverlängerung bis zum 15. August 2025 ist nicht erforderlich – bereits erfasste Fristverlängerungen bis zum 15. Juli 2025 gelten automatisch bis Mitte August.
Bereits eingereichte kostenpflichtige Fristverlängerungen bleiben gültig.
Steuerpflichtige Personen, die ihre Frist beispielsweise bis zum 15. September 2025 oder spätestens bis zum 15. November 2025 verlängert haben oder dies noch planen, sind von dieser vorübergehenden Massnahme nicht betroffen.
Besondere Steuererklärungen
Besondere Situationen erfordern das Ausfüllen einer separaten bzw. zusätzlichen Steuererklärung:
- als federführende Person oder Vertreter/-in für
Personengesellschaften oder Erben- bzw. Miteigentümergemeinschaften - als quellenbesteuerte Person für die
nachträgliche ordentliche Veranlagung (NOV) - für eine Drittperson
- bei Wegzug ins Ausland oder Todesfall
Ihre Frage – unsere Antwort
Wenn Ihre Bank einen elektronischen Steuerauszug (eSteuerauszug) anbietet, können Sie diesen im TaxMe-Online hochladen und die Daten automatisch ins Wertschriftenverzeichnis importieren.
Ein eSteuerauszug kann unter Umständen kostenpflichtig sein. Erkundigen Sie sich bei Ihrem Finanzinstitut.