Steuerjahr 2025
- Höhere Maximalbeträge an die Säule 3a
- Kinderdrittbetreuung: Bei der direkten Bundessteuer beträgt der maximale Abzug der Kosten je Kind neu 25'800 Franken pro Jahr. Bei den Kantons- und Gemeindesteuern beträgt der maximale Abzug je Kind weiterhin 16'000 Franken pro Jahr.
- Besteuerung von Leibrenten und Verpfründung ab dem Steuerjahr 2025
- Senkung der kantonalen Steueranlage für natürliche Personen
- Sowohl bei der direkten Bundessteuer, als auch bei den Kantons- und Gemeindesteuern erfolgt per 2025 erneut ein Ausgleich der kalten Progression, wobei bei den Kantons- und Gemeindesteuern nur die Einkommenssteuertarife angepasst werden.
- Besteuerung von Telearbeit im internationalen Verhältnis
Wollen Sie es genau wissen:
- TaxInfo: Wichtigste Neuerungen im Steuerjahr 2025
- TaxInfo: Abzüge auf einen Blick
Ausblick Steuerjahr 2026
- Unveränderte Maximalbeiträge an die Säule 3a
- Können Sie für das Steuerjahr 2025 eventuell nicht oder nur einen Teilbetrag einzahlen, besteht im Steuerjahr 2026 erstmals die Möglichkeit, zusätzlich zum ordentlichen Beitrag eine Nachzahlung in die Säule 3a zu leisten und auch steuerlich abzuziehen.
TaxInfo: Säule 3a > 3.4
- Können Sie für das Steuerjahr 2025 eventuell nicht oder nur einen Teilbetrag einzahlen, besteht im Steuerjahr 2026 erstmals die Möglichkeit, zusätzlich zum ordentlichen Beitrag eine Nachzahlung in die Säule 3a zu leisten und auch steuerlich abzuziehen.
- Ausgleich kalte Progression Kantons- und Gemeindesteuern
- Ausgleich kalte Progression Direkte Bundessteuer
- Abzüge: Sowohl für die bernischen Steuern als auch für die direkte Bundessteuer gibt es eine Änderung beim Abzug für den Arbeitsweg: der Kilometeransatz für Automobile ist 5 Rappen höher und beträgt neu 75 Rappen pro Kilometer.
TaxInfo: Abzüge auf einen Blick
TaxInfo: Wichtigste Neuerungen im Steuerjahr 2026
Zinsen
Kantons- und Gemeindesteuern
Trotz sinkendem Zinsniveau gewährt der Kanton Bern für das Steuerjahr 2026 einen Vorauszahlungszins von 0,25 %. Die Verzugs- und Vergütungszinsen bleiben gegenüber dem Steuerjahr 2025 unverändert:
| Steuerjahr | Vergütung | Verzug | Vorauszahlung |
|---|---|---|---|
| 2026 | 1,0 % | 4,00 % | 0,25 % |
| 2025 | 1,0 % | 4,00 % | 0,75 % |
Direkte Bundessteuer
Bei der direkten Bundessteuer werden der Rückerstattungszins (entspricht dem Vergütungszins im Kanton Bern), der Verzugszins sowie der Vergütungszins (entspricht dem Vorauszahlungszins im Kanton Bern) für das Kalenderjahr 2026 gesenkt:
| Kalenderjahr | Rückerstattung (Vergütung) |
Verzug | Vergütung (Vorauszahlung) |
|---|---|---|---|
| 2026 | 4,00 % | 4,00 % | 0,0 % |
| 2025 | 4.50 % | 4.50 % | 0.75 % |
Erläuterungen zu den Zinsarten und vergangene Jahre:
Zinsarten
Gut zu wissen
Steuererklärung für Erben- und Miteigentümergemeinschaften, Personengesellschaften
Die Steuererklärung für Personengesellschaften, Erben- und Miteigentümergemeinschaften (sogenannte virtuelle Steuersubjekte) können Sie vollständig online einreichen.
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