Lesen Sie, welche Neuerungen gelten:
Steuerjahr 2022
- Unveränderte Beiträge an die Säule 3a
- Keine besondere Steuersituationen mehr wegen Coronavirus-Krise
- Wissenswertes betreffend schutzsuchenden Personen aus der Ukraine
- Pauschale Besteuerung der privaten Nutzung von Geschäftsfahrzeugen
- Zuständigkeit Rückerstattung Verrechnungssteuer im Erbfall
- Steuerliche Behandlung von finanziellen Sanktionen
Wollen Sie mehr wissen? Lesen Sie unseren Beitrag
TaxInfo: Wichtigste Neuerungen im Steuerjahr 2022
Ausblick Steuerjahr 2023
- Höhere Maximalbeträge an die Säule 3a
- Anpassungen bei der direkten Bundessteuer
- Erhöhung Abzug Kosten Kinderdrittbetreuung
- Ausgleich kalte Progression
Wollen Sie es genau wissen? Lesen Sie unseren Beitrag
TaxInfo: Wichtigste Neuerungen im Steuerjahr 2023
Zinsen
Kantons- und Gemeindesteuern
Bei den Kantons- und Gemeindesteuern gibt es im Steuerjahr 2023 wieder einen Zins für Vorauszahlungen. Die Vergütungs- und Verzugs-Zinssätze bleiben im Steuerjahr 2023 gegenüber 2022 unverändert:
Steuerjahr | Vergütung | Verzug | Vorauszahlung |
---|---|---|---|
2023 | 0,5 % | 3,00 % | 0,25 % |
2022 | 0,5 % | 3,00 % | 0 % |
Direkte Bundessteuer
Bei der direkten Bundessteuer sind der Rückerstattungszins (entspricht dem Vergütungszins im Kanton Bern), der Verzugszins sowie der Vergütungszins (entspricht dem Vorauszahlungszins im Kanton Bern) im Kalenderjahr 2023 unverändert gegenüber dem Vorjahr:
Kalenderjahr | Rückerstattung (Vergütung) |
Verzug | Vergütung (Vorauszahlung) |
---|---|---|---|
2023 | 4,00 % | 4,00 % | 0 % |
2022 | 4,00 % | 4,00 % | 0 % |
Erläuterungen zu den Zinsarten und vergangene Jahre:
Zinsarten
Gut zu wissen
Steuererklärung für Personengesellschaften, Erben- und Miteigentümergemeinschaften
Die Steuererklärung für Personengesellschaften, Erben- und Miteigentümergemeinschaften (sogenannte virtuelle Steuersubjekte) kann ab Steuerjahr 2022 nun ebenfalls vollständig online eingereicht werden.
Steuererklärung für Personengesellschaften, Erben- und Miteigentümergemeinschaften
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