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Was ist neu?

Lesen Sie, welche Neuerungen gelten:

Steuerjahr 2022

Ausblick Steuerjahr 2023

Wollen Sie es genau wissen? Lesen Sie unseren Beitrag
TaxInfo: Wichtigste Neuerungen im Steuerjahr 2023

Zinsen

Kantons- und Gemeindesteuern

Bei den Kantons- und Gemeindesteuern gibt es im Steuerjahr 2023 wieder einen Zins für Vorauszahlungen. Die Vergütungs- und Verzugs-Zinssätze bleiben im Steuerjahr 2023 gegenüber 2022 unverändert:

Zinssätze
Steuerjahr Vergütung Verzug Vorauszahlung
2023 0,5 % 3,00 % 0,25 %
2022 0,5 % 3,00 % 0 %

Direkte Bundessteuer

Bei der direkten Bundessteuer sind der Rückerstattungszins (entspricht dem Vergütungszins im Kanton Bern), der Verzugszins sowie der Vergütungszins (entspricht dem Vorauszahlungszins im Kanton Bern) im Kalenderjahr 2023 unverändert gegenüber dem Vorjahr:

Zinssätze
Kalenderjahr Rückerstattung
(Vergütung)
Verzug Vergütung
(Vorauszahlung)
2023 4,00 % 4,00 % 0 %
2022 4,00 % 4,00 % 0 %

Erläuterungen zu den Zinsarten und vergangene Jahre:
Zinsarten

Gut zu wissen

Steuererklärung für Personengesellschaften, Erben- und Miteigentümergemeinschaften  

Die Steuererklärung für Personengesellschaften, Erben- und Miteigentümergemeinschaften (sogenannte virtuelle Steuersubjekte) kann ab Steuerjahr 2022 nun ebenfalls vollständig online eingereicht werden.
Steuererklärung für Personengesellschaften, Erben- und Miteigentümergemeinschaften

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