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Rechnungen bezahlen

Benötigen Sie die Online-Angaben für Teilzahlungen von Ratenrechnungen? Möchten Sie Beträge vorauszahlen oder die Rechnungen, die Verfügungen und Einspracheentscheide der Steuerverwaltung via eBill erhalten?

Betriebsunterbruch

Von Freitag, 23. Oktober, 16 Uhr, bis und mit Sonntag, 1. November 2026, überführt die Steuerverwaltung ihre Softwareanwendungen in eine neue Technologie. In dieser Zeit sind alle unsere Dienstleistungen nicht verfügbar, einschliesslich telefonischer Erreichbarkeit via Infolinie, unserer Mitarbeitenden, Kundenschalter, die Dienste der Steuerverwaltung in BE-Login, TaxMe-Online sowie Anfragen via E-Mail und Kontaktformular. 

Die Rechnungen für die dritte Steuerrate werden noch vor der Systemumstellung erstellt, treffen jedoch erst Mitte November 2026 bei Ihnen ein. Zahlungen, die zwischen der Erstellung und dem Versand der Rechnungen eingehen, sind nicht auf den Rechnungen aufgeführt. Der Kontoauszug zur Ratenrechnung zeigt, bis zu welchem Datum Zahlungen berücksichtigt wurden. Später geleistete Zahlungen können vom Rechnungsbetrag abgezogen werden. Alle Zahlungen werden fristgerecht verbucht; den steuerpflichtigen Personen entstehen keine Zinsnachteile.

Mehr dazu: www.taxme.ch/serviceinfo

Sie erhalten pro Jahr drei Ratenrechnungen (Mai, August und November) für die Kantons- und Gemeindesteuern (Einkommens- und Vermögenssteuern). Es sind provisorische Akontozahlungen (wie eine Anzahlung) für das aktuelle Steuerjahr.

Mehr Infos: Rechnungen zu den Steuern

Ratenrechnungen teilzahlen

Möchten Sie Ratenrechnungen aufteilen und unter mehreren Malen bezahlen? Solange noch keine Schlussabrechnung vorliegt, können Sie das. In BE-Login finden Sie die entsprechende Referenznummer für Ihr E-Banking oder Sie können direkt die gewünschte Anzahl QR-Rechnungen (Einzahlungsscheine) bestellen.

Schritt
1

Loggen Sie sich ein in BE-Login.

Sind Sie noch nicht registriert, dann klicken Sie unter der Anmeldemaske auf «Registrieren». Nach erbrachtem Identitätsnachweis können Sie den Bereich Steuern nutzen.

Schritt
2

Klicken Sie in BE-Login oben links auf den Bereich Steuern > Meine Steuern bezahlen > Kontoauszug / Einzahlung > Kantons- und Gemeindesteuern. Beim offenen Betrag wählen Sie in der letzten Spalte
> QR-Rechnung(en) bestellen oder
> Zahlungsinformationen für E-Banking

Schritt
3

Kopieren Sie die Referenznummer für die entsprechende Forderung (Ratenrechnung) und geben Sie diese für die Zahlung in Ihrem E-Banking an.

Oder bestellen Sie die gewünschte Anzahl QR-Rechnungen.

Vorauszahlungen leisten

Sie können in BE-Login auch die Referenznummer für Vorauszahlungen kopieren oder dafür QR-Rechnungen (Einzahlungsscheine) bestellen.

Die Referenznummer wechselt jährlich. Somit sind QR-Rechnungen bzw. die Referenznummer für Vorauszahlungen nur im entsprechenden Steuerjahr verwendbar. 

Haben Sie im vergangenen Jahr Vorauszahlungen geleistet?

Sie erhalten im Januar zusammen mit Ihrem Zins- und Kapitalausweis automatisch eine neue QR-Rechnung (Einzahlungsschein). Damit können Sie wiederum Vorauszahlungen überweisen. Der Versand eines Zins- und Kapitalausweises sowie der QR-Rechnung entfällt, wenn der auf das nächste Kalenderjahr zu übertragende Betrag weniger als CHF 10.00 beträgt.

Informationen unter Vorauszahlungen leisten

Schritt
1

Gehen Sie im BE-Login im Bereich Steuern zu
> Meine Steuern bezahlen > Kontoauszug / Einzahlung > Kantons- und Gemeindesteuern
> Zahlungsinformationen für E-Banking

Schritt
2

Kopieren Sie die Referenznummer und verwenden Sie diese für Ihren Dauerauftrag oder Ihre regelmässigen Zahlungen im E-Banking.

Oder bestellen Sie die gewünschte Anzahl unter
> QR-Rechnung(en) bestellen.

Elektronische Rechnung «eBill»

Möchten Sie Rechnungen der Steuerverwaltung und die Verfügungen und Einspracheentscheide als eBill erhalten?

Loggen Sie sich ins E-Banking ein und wählen Sie unter dem Menüpunkt «eBill» die «Steuerverwaltung des Kantons Bern» in der Liste der Rechnungssteller aus.

Elektronische Rechnung «eBill»

Hinweis

Können Sie Steuerrechnungen nicht innert der vorgegebenen Zahlungsfrist bezahlen?

Zahlungserleichterung beantragen

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