Fristverlängerung aufgrund Betriebsunterbruch
Die Steuerverwaltung des Kantons Bern überführt ihre Software in ein neues technisches System. Deshalb kommt es von Freitagabend, 23. Oktober 2026, ab 16 Uhr bis und mit Sonntag, 1. November 2026, zu einem geplanten Betriebsunterbruch.
Da Sie in diesem Zeitraum keine Quellensteuerabrechnungen einreichen können, gewähren wir Ihnen für die Abrechnung des Monats September 2026 sowie für die Abrechnung des 3. Quartals 2026 automatisch eine Fristverlängerung bis zum 10. November 2026. Ihr Anspruch auf Bezugsprovision bleibt dabei gewahrt.
Falls möglich, bitten wir Sie, Ihre Abrechnung bereits vor Beginn des Betriebsunterbruchs freizugeben.
Mehr dazu: www.taxme.ch/serviceinfo
- Quellensteuerpflichtige PersonenNatürliche und juristische Personen
- Schuldner der steuerbaren LeistungArbeitgebende, Versicherer, Vorsorgeeinrichtungen usw.
- Quellensteuer abrechnenmit BE-Login Quellensteuer oder einheitlichem Lohnmeldeverfahren ELM
- Quellensteuer berechnenQuellensteuerabzug
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