Informationen rund um Wohneigentum.
Erwerb und Veräusserung von Wohneigentum
Beim Erwerb von Wohneigentum schuldet die Käuferin bzw. der Käufer eine Handänderungssteuer, die 1,8 Prozent des Kaufpreises beträgt. Wird das Wohneigentum als Hauptwohnsitz genutzt, können unter gewissen Umständen die ersten 800'000 Franken des Kaufpreises befreit werden. Beim Verkauf von Wohneigentum kann ein Grundstückgewinn resultieren, auf den eine Grundstückgewinnsteuer geschuldet ist.
Grundstückgewinnsteuer
Der amtliche Wert als Vermögen
Wer Wohneigentum hält, muss den amtlichen Wert des Wohneigentums als Vermögenssteuerwert deklarieren. Der amtliche Wert abzüglich Schulden unterliegt der Vermögenssteuer. In den Gemeinden kann zudem eine Liegenschaftssteuer geschuldet sein.
Amtlicher Wert
Der Eigenmietwert als Einkommen
Die Nutzung des Wohneigentums stellt einen «Eigengebrauch» dar, dessen Wert die Steuerverwaltung festlegt. Der von der Steuerverwaltung entsprechend festgelegte Eigenmietwert ist als Einkommen zu deklarieren. Der Eigenmietwert abzüglich Schuldzinsen, Unterhaltskosten und Liegenschaftsteuer unterliegt der Einkommenssteuer.
Eigenmietwert