Was ist neu im 2021
Abzüge
Die folgenden Abzüge können Sie geltend machen. Die Abzüge werden bei Ihrer Steuerberechnung berücksichtigt, wenn Sie die Voraussetzungen dafür erfüllen. In Ihrer Veranlagungsverfügung wird ersichtlich sein, in welchem Umfang die Abzüge gewährt wurden.
TaxInfo: Abzüge auf einen Blick Link öffnet in einem neuen Fenster.
Neue Abzugsmöglichkeiten bei Grundstücken
Ab dem Steuerjahr 2020 sind nebst den Investitionen, die dem Energiesparen und Umweltschutz dienen, neu auch die Rückbaukosten im Hinblick auf einen Ersatzneubau abziehbar.
Diese beiden Kategorien können zukünftig als einzige Grundstückkosten auch in den zwei nachfolgenden Steuerperioden steuerlich geltend gemacht werden, soweit sie in der laufenden Steuerperiode nicht vollständig berücksichtigt werden konnten.
Allgemeine Neubewertung 2020 (AN20)
Die neuen amtlichen Werte, die seit Mai an die Mehrheit der Liegenschaftsbesitzerinnen und -besitzer verschickt worden sind, müssen in der Steuererklärung erfasst werden. Wenn Sie die Steuererklärung online ausfüllen, ist der neue Wert schon vorerfasst.
Haben Sie Fragen zu allgemeine Neubewertung?
Coronavirus-Krise: Weitreichende Auswirkungen
Die Coronavirus-Krise und die beschlossenen Massnahmen des Bundes und der Kantonsregierungen haben weitreichende Auswirkungen auf den Berufsalltag. Auch verschiedene Steuerbereiche können betroffen sein. Dies führt jedoch nicht zu einer grundsätzlich geänderten Praxis bei den Steuerabzügen.
TaxInfo: Überblick über die Auswirkungen auf die Besteuerung Link öffnet in einem neuen Fenster.
Neue Fristverlängerungspraxis
Die ordentliche Einreichefrist finden Sie auf dem Brief zur Steuererklärung. Wenn Sie eine Fristverlängerung einreichen möchten, gelten ab 1. Januar 2021 neue Fristen und Gebühren.
Gesetzesrevision der Quellensteuer
Wir haben die wichtigsten Änderungen der Gesetzesrevision zusammengefasst.
Login zum Online-Ausfüllen der Steuererklärung
Um Ihre ordentliche Steuererklärung weiterhin in TaxMe-Online auszufüllen, benötigen Sie einen Zugang zu BE-Login, das E-Government-Portal des Kantons Bern.
- Sind Sie bereits für BE-Login registriert, ändert sich nichts für Sie.
- Haben Sie noch kein BE-Login, dann werden Sie nach Eingabe von ZPV-Nr. Fall-Nr., ID-Code automatisch zur Sofortregistrierung geleitet. Sie finden diese Angaben auf Ihrem Brief zur Steuererklärung. Für die Registrierung benötigen Sie zudem eine E-Mail-Adresse sowie einmalig Ihre AHV-Nummer.
Nach erfolgreicher Registrierung auf BE-Login benötigen Sie künftig nur noch Ihre E-Mail-Adresse, das von Ihnen definierte Passwort sowie den Freischaltcode, den Sie entweder via SMS erhalten oder auf Ihrer Codekarte finden (Zwei-Faktor-Authentifizierung).
Neue Demoversion
Wir haben für Sie eine neue Online-Demoversion erstellt. Probieren Sie diese ganz unverbindlich und ohne Konsequenzen aus und testen Sie, wie Sie Belege direkt hochladen, eSteuerauszüge übertragen und die Steuererklärung online freigeben können.
Die Daten werden NICHT an die Steuerverwaltung übertragen, sondern nach 7 Tagen wieder gelöscht. So lange können Sie sich mit dem erhaltenen Login wieder anmelden und dort weitermachen, wo Sie aufgehört haben.
TaxMe-Offline wird nicht mehr angeboten
TaxMe-Offline ist per 31.12.2020 eingestellt worden. Versionen bis Steuerjahr 2019 finden Sie im Archiv.
Neue kantonale Steueranlagen
Der Grosse Rat hat je eine separate Steueranlage für natürliche und für juristische Personen ab Steuerjahr 2021 beschlossen. Grundlage ist der geänderte Artikel 2 Absatz 3a des Steuergesetzes (StG). Die Steueranlage beträgt neu 3,025 für natürliche Personen und 2,820 für juristische Personen.
Steuererklärung neu ab 18 Jahren
Bisher haben alle Jugendlichen im Kanton Bern mit 16 Jahren eine Steuererklärung erhalten. Ab Steuerjahr 2020 erhalten Jugendliche neu erstmals mit 18 Jahren ihre erste Steuererklärung.
Zinsen für 2021
- Vorauszahlungszins 0 %
- Vergütungszins für Kantons- und Gemeindesteuern 0.5 %
- Verzugszins 3 %

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Die Steuerverwaltung des Kantons Bern vollzieht die eidgenössischen und kantonalen Steuergesetze. Wir erbringen Dienstleistungen für den Bund, den Kanton Bern, die bernischen Gemeinden und alle steuerpflichtigen Personen.