Steuererklärung als Privatperson ausfüllen
Privatpersonen (natürliche Personen), selbstständig Erwerbstätige sowie Landwirte können ihre Steuererklärung (in der das Einkommen und Vermögen angegeben werden muss) online oder auf Papier ausfüllen und einreichen. Steuererklärungspflicht Link öffnet in einem neuen Fenster.
TaxMe-Online mit BE-Login
Zum Login Link öffnet in einem neuen Fenster.
Um Ihre ordentliche Steuererklärung weiterhin in TaxMe-Online auszufüllen, benötigen Sie einen Zugang zu BE-Login, das E-Government-Portal des Kantons Bern.
- Sind Sie bereits für BE-Login registriert, ändert sich nichts für Sie.
- Haben Sie noch kein BE-Login, dann werden Sie nach Eingabe von ZPV-Nr., Fall-Nr., ID-Code automatisch zur Sofortregistrierung geleitet. Sie finden diese Angaben auf Ihrem Brief zur Steuererklärung. für die Registrierung benötigen Sie zudem eine E-Mail-Adresse sowie einmalig Ihre AHV-Nummer.
Nach erfolgreicher Registrierung auf BE-Login benötigen Sie künftig nur noch Ihre E-Mail-Adresse, das von Ihnen definierte Passwort sowie den Freischaltcode, den Sie entweder via SMS erhalten oder auf Ihrer Codekarte finden (Zwei-Faktor-Authentifizierung).
- Haben Sie bereits im Vorjahr mit TaxMe-Online Ihre Steuererklärung ausgefüllt, dann sind Ihre Einträge vorerfasst.
- Sie können das Online-Ausfüllen beliebig oft unterbrechen und später weiterfahren, ohne Datenverlust.
- Sie haben jederzeit Zugriff auf die elektronische Wegleitung. Sie finden auf jeder auszufüllenden Seite die notwendigen Erläuterungen aus der Wegleitung, indem Sie die roten «i»-Symbole anklicken.
- Sie können den eSteuerauszug hochladen und Daten automatisch ins Wertschriftenverzeichnis importieren. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Bank, ob sie den eSteuerauszug (ev. kostenpflichtig) anbietet.
- Geben Sie die Steuererklärung vollständig elektronisch frei und reichen Sie diese zusammen mit den erforderlichen Belegen online ein.
- Das Online-Ausfüllen der Steuererklärung ist genau so sicher wie E-Banking.
- Haben Sie beim Ausfüllen Zahlen korrigiert oder mit verschiedenen Zahlen die Auswirkungen auf den Steuerbetrag durchgespielt und wieder gelöscht, dann ist dies nicht gespeichert. Erst nach dem Freigeben der Steuererklärung sind Ihre Daten für die Steuerverwaltung ersichtlich.
Hilfsmittel für das Ausfüllen
Möchten Sie TaxMe-Online mit BE-Login vorerst ausprobieren:
Demoversion TaxMe-Online mit BE-Login Link öffnet in einem neuen Fenster.
Erklärvideos schaffen Klarheit beim Online-Ausfüllen.
Hinweis
Haben Sie bis anhin TaxMe-Offline genutzt? Dieser Dienst wurde Ende 2020 eingestellt. Sie können via Navigationspunkt «Import» alle erfassten Daten in TaxMe-Online mit BE-Login übertragen. Wir zeigen Ihnen, wie das geht:
Erklär-Video Stammdaten und Import TaxMe-Offline Link öffnet in einem neuen Fenster.
Leitfaden zum Online-Ausfüllen der Steuererklärung Link öffnet in einem neuen Fenster. (PDF, 3 MB, 15 Seiten) (S. 15)
Wenn Sie weiterhin auf Papier ausfüllen möchten, erhalten Sie die Formulare per Post.
Personengesellschaften, Erbengemeinschaften, Miteigentümergemeinschaften
Für virtuelle Steuersubjekte (Erbengemeinschaften, Miteigentümergemeinschaften, sowie Kollektiv-, Kommandit- und einfache Gesellschaften) wird eine eigene Steuererklärung ausgefüllt. Jede beteiligte Person deklariert die errechneten Anteile in ihrer persönlichen Steuererklärung, da diese anteilsmässig bei den einzelnen Beteiligten besteuert werden.
Wer die Steuererklärung mit TaxMe-Online ausfüllt, erhält automatisch die Berechnung wie beispielsweise die Anteile der Beteiligten.
Möchten Sie TaxMe-Online vorerst ausprobieren:
Demoversion zu TaxMe-Online für virtuelle Steuersubjekte Link öffnet in einem neuen Fenster.
Die Steuererklärung kann auch auf Papier ausgefüllt werden.
Unterjährige Steuerpflicht
Eine sogenannt unterjährige Steuerpflicht entsteht u.a. beim Tod einer steuerpflichtigen Person oder beim Wegzug einer steuerpflichtigen Person ins Ausland. Die Steuerpflicht besteht in diesen Fällen nur für die Zeit vom 1. Januar bis zum Zeitpunkt des Todes bzw. des Wegzugs ins Ausland.
Die Steuerklärung kann entweder mit TaxMe-Online oder auf Papier ausgefüllt werden. Für das Ausfüllen der unterjährigen Steuererklärung können Sie die aktuelle Wegleitung verwenden.
Nachträgliche ordentliche Veranlagung (NOV)
Personen, welche vorübergehend oder auf Dauer nachträglich ordentlich veranlagt werden, können die Steuererklärung entweder mit TaxMe-Online mit BE-Login oder auf Papier ausfüllen.
Hinweis
Wer die Steuererklärung trotz Mahnung nicht einreicht, wird gebüsst und die Veranlagung erfolgt nach Ermessen der Steuerbehörde.
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Leitfaden zum Online-Ausfüllen der Steuererklärung Link öffnet in einem neuen Fenster. (PDF, 3 MB, 15 Seiten)
Weitere Informationen
Kontakt
Steuerverwaltung des
Kantons Bern
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Postfach
3001 Bern
Die Steuerverwaltung des Kantons Bern vollzieht die eidgenössischen und kantonalen Steuergesetze. Wir erbringen Dienstleistungen für den Bund, den Kanton Bern, die bernischen Gemeinden und alle steuerpflichtigen Personen.